Coronamaßnahmen-Gegnerin Klauninger wurde wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten verurteilt – das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die bekannte Corona-Maßnahmen-Gegnerin Jennifer Klauninger ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Klauningers Verteidiger Michael Drexler legte dagegen volle Berufung ein. Klauninger wirkte von der erstinstanzlichen Verurteilung emotional mitgenommen, sie musste nach der Verhandlung vor dem Gerichtssaal getröstet werden.
Inkriminiert war ein Zwischenfall während einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen im Dezember 2021, als es zu einer Auseinandersetzung zwischen Klauninger und einem Polizisten kam. Die Polizei hatte eine Sperrkette gebildet, die sich in Richtung der Demonstrierenden bewegte. Klauninger soll dabei den Anweisungen nicht Folge geleistet und sich in Amtshandlungen eingemischt haben, weswegen sie am Ende am Boden fixiert wurde. Davor soll sie einem Beamten drei Mal gegen die Brust geschlagen haben, was sie vor Gericht entschieden in Abrede stellte.