Coronavirus

Herrscht Maskenpflicht unter dem Christbaum?

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Die Corona-Regeln für die Weihnachtsfeiertage stehen nun fest.

Das Gesundheitsministerium hat den Parlamentsparteien den Entwurf für die entsprechende Verordnung übermittelt, die vom Hauptausschuss beschlossen werden soll. Demnach werden die Ausgangsbeschränkungen und die Regeln für Zusammenkünfte nur am 24. und 25. Dezember gelockert, am Stefanitag, also dem 26. Dezember kehrt man zu den aktuell geltenden Regeln zurück - allerdings mit einer Erweiterung der Maskenpflicht.

Verwirrung herrschte zunächst um die Maskenpflicht im privaten Wohnbereich. Zunächst hieß es ja, dann wurde der Punkt spezifiziert. Muss ich jetzt eine Maske unterm Weihnachtsbaum tragen? ÖSTERREICH sprach mit dem Gesundheitsministerium. 

Maske unterm Christbaum? 

Das Sozialministerium betont gegenüber ÖSTERREICH, dass Privatpersonen Weihnachten (24. und 25. Dezember) in Innenräumen ohne Masken feiern können. Von der Maskenpflicht ausgenommen ist an diesen beiden Tagen der private Wohnbereich (Anm. das sind die zentralen Wohnräume im Haus). Auch im erweiterten privaten Wohnbereich (Scheunen, Gärten etc.) sind zu Weihnachten (24. und 25. Dezember) jene 10 Personen aus 10 Haushalten, die gemeinsam feiern, erlaubt. Es gilt dort keine Maskenpflicht. Größere Feiern und Partys bleiben jedoch weiterhin untersagt.
 
Außer an Weihnachten wird die Maskenpflicht auf den "erweiterten privaten Wohnbereich" ausgedehnt. Durch diese Maskenpflicht soll die "wilde Krippe" in der Scheune oder in der Garage vermieden werden. Es könnten sich sonst immer wieder Partygruppen von bis zu zehn Feierlustigen sammeln und ganz ungehemmt ohne Maske Musik und Getränken frönen, fürchtet das Sozialministerium.
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