Coronavirus

Impfpflicht: FPÖ fordert EU-Verfahren gegen Österreich

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Die FPÖ geht gegen die Impfpflicht in Österreich auf EU-Ebene vor.  

Der EU-Abgeordnete Roman Haider hat bei der Kommission das Verlangen für die Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens gegen Österreich eingebracht, weil das Impfpflicht-Gesetz ein unverhältnismäßiger Einschnitt in elementare Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher sei. Damit verletze Österreich die Grundwerte der EU, die 1997 mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführt wurden, sagte Haider am Mittwoch in Wien.

Der Europaabgeordnete macht in seinem Schreiben an die EU-Kommission geltend, dass mit der Einführung einer Impfpflicht Österreich gegen das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt verstoße, da nur mehr geimpfte Personen am Sozial- und Arbeitsleben mitwirken können. Auch das Recht auf Unversehrtheit sieht er berührt.

Österreich habe sich durch das Impfpflicht-Gesetz international in die Auslage gespielt – aber nicht im positiven Sinn. Eine niederländische Anwaltskanzlei habe bereits einen Brief an Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) geschrieben und dort angekündigt, einen Ausschluss Österreichs aus der EU anzustreben: "Wenn tatsächlich eine Impfpflicht eingeführt wird, dann hat ein Land wie Österreich mit einer Regierung wie der Ihren keinen Platz in der EU", so Haider.

Mit der Einführung des Impfzwangs rücke Österreich in die Nähe von Staaten wie Tadschikistan, Turkmenistan, Indonesien oder Ecuador. "Normalerweise ist Österreich bereits ein Fall für internationale Beobachtermissionen, die in ein Land geschickt werden, um nach dem Rechten zu sehen. Die EU tut allerdings nichts – daher habe ich das Verlangen auf Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens heute eingebracht", erklärte Haider bei einer Pressekonferenz.

Sollte in diesem Verfahren am Ende herauskommen, dass durch das Handeln der schwarz-grünen Regierung die Gefahr einer Verletzung der EU-Werte besteht oder bereits eine schwerwiegende Verletzung erfolgt ist, können unterschiedliche Sanktionen verabschiedet werden – bis hin zur Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates.

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