Coronavirus

Innenministerium: Asylwerber-Regeln unverändert

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Weiterhin gültiges Gesundheitszeugnis für Einreise nötig - wie für alle ausländischen Staatsbürger.

Wien. Die Regeln für die Einreise von Asylwerbern sind unverändert. Sie müssen aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin ein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen, sonst wird ihnen die Einreise verweigert. Das stellte das Innenministerium am Samstag zur Aussage von FPÖ-Klubchef Herbert Kickl klar, dass der Einreisestopp nun faktisch aufgehoben sei.
 
Tatsächlich hat sich am - Ende März verkündeten - De-facto-Einreisestopp nichts geändert. Denn wie alle anderen ausländischen Staatsbürgern, die derzeit nach Österreich einreisen wollen, brauchen auch Asylwerber ein Gesundheitszeugnis (also ein negativer Coronatest), wurde seitens des Innenministeriums gegenüber der APA betont.
 
Daran habe auch der Passus "Die Einreise von Personen nach Österreich ist zu gestatten, sofern dies aufgrund direkt anwendbarer verfassungs- und unionsrechtlicher Vorschriften zwingend zu ermöglichen ist" in der jüngsten Einreise-Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nichts geändert.
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