Coronavirus

Ist der Lockdown für dreifach Geimpfte verfassungswidrig?

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Neue Studien zeigen: Geboostete haben eine um 90 Prozent geringere Chance infektiös zu werden 

Ganz Österreich befindet sich ab Montag wieder im Lockdown - ab Mitternacht gelten wieder für alle Bürger Ausgangsbeschränkungen. Den eigenen Wohnbereich verlassen darf man nur aus den schon von den früheren Pandemie-Phasen bekannten Ausnahmen. Der gesamte Handel abseits der Grundversorger muss schließen, auch Gastronomie und Hotels sind zu. In allen geschlossenen Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Auch der bekannte Zwei-Meter-Abstand gilt wieder. 

Weniger infektiös

Gleichzeitig werden aber auch Zweifel laut, dass der Lockdwon verfassungskonform ist. Die Grundrechte dürfen nämlich nur eingeschränkt werden, um Leben zu schützen. Bei jenen Menschen, die bereits dreifach geimpft wurden, werden aber nun Zweifel laut.

Neuesten Studien aus Israel zufolge, schützt die Booster-Impfung nämlich zu 92 Prozent der Fälle vor einer Hospitalisierung und zu 90 Prozent vor einer Infektion mit milden Symptomen. Geboostete sind also sehr gut vor einer Corona-Infektion geschützt. „Wer dreifach geimpft ist, erkrankt mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer und wird auch mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit nicht infektiös, so IHS- Gesundheitsökonom Thomas Czypionka gegenüber dem „Standard“. Dreifach-Geimpfte können somit auch keine anderen Menschen anstecken.

"Das ist ein rechtliches Problem"

Auch Verfassungsjurist Bußjäger hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Lockdowns. „Die einzige Rechtfertigung, die mir einfällt, wäre zu sagen, dass die Gruppe der Geboosteten noch relativ klein ist und ein rechtliches Sonderregime für sie keinen Sinn macht“, so der Experte.

Geboostete könnten sich nun mit einem Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof wenden. Eine Entscheidung des Höchstgerichts ist aber wohl erst in einigen Monaten zu erwarten. Bisher haben in Österreich rund 1,1, Million Menschen den dritten Stich erhalten.
  

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