Maximal 100 Personen bei Begräbnissen ++ Maskenpflicht für Sänger und Musiker
Ab Sonntag gelten in der katholischen Kirche strengere Corona-Regeln für Begräbnisse, Chöre und Musikgruppen. Der online veröffentlichten "Rahmenordnung" zufolge müssen Chöre immer Mund-Masen-Schutz tragen. Für Gottesdienstbesucher gilt dies und die Abstandsregel ohnehin. Begräbnisse werden auf 100 Personen begrenzt.
Ab Allerheiligen (1. November) tritt eine weitere Verschärfung in Kraft: Ab dann dürfen an Proben und künstlerischen Darbietungen und somit auch bei Chor- bzw. Instrumentalmusik in der Liturgie höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen. Semiprofessionelle und professionelle Chöre sind von diesen Personengrenzen ausgenommen. Für sie besteht aber die Verpflichtung zur Erstellung eines Präventionskonzeptes. Bei mehr als 50 Personen indoor bzw. mehr als 100 outdoor ist auch ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen.