Mit dem 19. Mai finden endlich auch wieder Konzerte statt und das sowohl drinnen als auch draußen.
Der dritte Lockdown ist bald zu Ende und neben der Gastronomie öffnen auch Sport, Kunst und Kultur.
Strenge Regeln
Nach wie vor ist Vorsicht geboten und es gelten immer noch strenge Regeln. Dicht aneinander gedrängte Menschenmassen und Party bis zum Morgengrauen gehören also noch eine ganze Weile der Vergangenheit an. In geschlossenen Räumen gilt die Beschränkung von höchstens 1.500 Personen, bei einer maximalen Belegung von 50 Prozent. An Konzerten unterm freien Himmel können aber mehr Menschen teilnehmen - bis zu 3.000. Party bis zum Morgengrauen wird es auch noch nicht geben, denn: pünktlich um 22.00 Uhr müssen Licht und Ton aus sein.
Sitzplatz-Zuweisung
Eine weitere Neuerung sind die zugewiesenen Sitzplätze. Jeder im Publikum bekommt einen fixen Platz, der nicht verlassen werden darf. Masken müssen Indoor und auch Open-Air getragen werden.
Negativer Test
Selbstverständlich gilt auch hier: Getestet, genesen oder geimpft ist die Voraussetzung für die Teilnahme an einem Konzert. Entweder einen Selbsttest (gilt 24 Stunden), einen Teststraßen- oder Apotheken-Antigentest (gilt 48 Stunden) oder einen PCR-Test (gilt 72 Stunden). Geimpfte Personen dürften ab drei Wochen nach dem Erststich neun Monate lang die Freiheit genießen, genesene Personen bis zu sechs Monaten nach dem Ende ihrer Infektion.