Von Betreuung und pädagogischer Unterstützung bis Schularbeiten und Tests - die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Am Dienstag stellen nach den AHS-Oberstufen, Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) und Berufsschulen auch die Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnischen Schulen auf Distance Learning um. Einzig die Sonderschulen verbleiben im Präsenzbetrieb. Im Anschluss Fragen und Antworten.
Kann ich mein Kind auch ab Dienstag in die Schule schicken?
Grundsätzlich sollen alle Kinder, die daheim betreut werden können, auch zuhause bleiben. An Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnischen Schulen wird aber Betreuung und pädagogische Unterstützung angeboten. Diese kann von allen Schülern ohne Einschränkung auf Berufstätigkeit der Eltern in Anspruch genommen werden - auch stunden- oder tageweise. Dazu werden neben den Lehrern (die ja das Distance Learning übernehmen müssen) auch Studenten eingesetzt. Schüler mit Förderbedarf sollen von den Lehrern aktiv angesprochen werden, an die Schule zu kommen.
Ist am Montag noch normaler Unterricht?
Grundsätzlich ja. Allerdings soll der Tag dafür genutzt werden, die Schüler auf das Distance Learning vorzubereiten und ihnen etwaige Unterlagen mitzugeben. Außerdem soll der Bedarf an Betreuung und pädagogischer Unterstützung erhoben werden.
Was ist mit den Sonderschulen?
Diese verbleiben weiter im Präsenzbetrieb - aufgrund der Einschränkungen der Kinder wäre Distance Learning nur schwer umsetzbar. In Ausnahmefällen kann der Direktor aber ein Fernbleiben vom Unterricht genehmigen.
Was ändert sich an den AHS-Oberstufen, BMHS und Berufsschulen?
Sie verbleiben wie bisher im Distance Learning. An diesen Schulen können weiter temporär einzelne Gruppen "hereingeholt" werden - etwa für fachpraktischen Unterricht in Kleingruppen oder Schularbeiten. Dann gelten aber verschärfte Hygienebedingungen, außerdem dürfen nie mehr als 25 Prozent der Schüler eines Standorts gleichzeitig anwesend sein.
Was ist mit Kindern, die keine für das Distance Learning geeignete technische Ausstattung zu Hause haben?
Im Frühjahr haben sowohl Bund als auch Länder Endgeräte beschafft. Diese können erneut verliehen werden. Fehlt es sonst an Ausstattung, können die Schüler an die Schulen kommen und die Homeschooling-Aufgaben unter Anleitung dort erledigen.
Wann sollen die Schüler an die Schulen zurückkehren?
Am 7. Dezember - das gilt für alle Schulstufen. Die entsprechenden Verordnungen zum Distance Learning laufen am 6. Dezember aus. Soll die Maßnahme verlängert werden, bräuchte es eine neue Verordnung.
Welche Hygienebedingungen gelten an den Schulen?
Ab sofort gilt eine verschärfte Maskenpflicht: Im gesamten Schulgebäude muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden - nur an Volks- und Sonderschulen kann er im eigenen Klassen- bzw. Gruppenraum abgenommen werden.
Gibt es auch am Nachmittag Betreuung?
Ja. Diese kann von all jenen in Anspruch genommen werden, die auch bisher dafür angemeldet waren.
Was ist mit Schularbeiten und Tests?
An den Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnischen Schulen werden Schularbeiten auf die Zeit nach dem Distance Learning verschoben. Gehen sie sich aufgrund der Kollision mit anderen Schularbeiten dann nicht mehr aus, können sie entfallen, wenn auch anderweitig (z.B. über die Mitarbeit) eine Zeugnisnote gegeben werden kann. Tests finden nur mehr statt, wenn eine sichere Beurteilung nicht anders möglich ist. An den Oberstufenschulen ist es ähnlich: In Abschlussklassen soll die Absage von Schularbeiten aber möglichst vermieden werden.
Darf in der Zeit des Distance Learning neuer Stoff durchgenommen werden?
Diese Entscheidung liegt bei der jeweiligen Lehrkraft. Vorgabe des Ministeriums ist aber, dass der Schwerpunkt "auf der Vertiefung des bereits Erlernten" liegen soll. "Sofern es pädagogisch vertretbar und machbar ist, können auch neue Inhalte vermittelt werden."
Wie sieht es an den Kindergärten aus?
Ähnlich wie an den Pflichtschulen: Die Kindergartenpflicht für Kinder im letzten Kindergartenjahr wird aufgehoben, Distance Learning klarerweise nicht angeboten. Auch hier werden aber Kinder ohne Einschränkung auf eine Berufstätigkeit der Eltern betreut.
Wohin kann man sich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zum Schulbetrieb und Corona stehen die Corona-Hotline des Bildungsministeriums unter der Nummer 0800 21 65 95 (Mo-Fr von 8.00-16.00 Uhr) und das Bürger/innenservice des BMBWF unter 0800 20 56 76 (Mo-Fr von 9.00-16.00 Uhr) zur Verfügung.