Coronavirus

Master-Plan: Wie wir wieder urlauben dürfen

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Schon jetzt sind Regionen „ausreserviert“. Alle hoffen auf Neustart zu Christi Himmelfahrt.

Wien. Bis 30. April sind alle Hotels und Pensionen in Österreich behördlich geschlossen. Ab Mitte Mai werden die ersten kleineren Hotels unter bestimmten Auflagen wieder Gäste einquartieren dürfen. Beschränkungen wird es vorerst wohl bei der Gästezahl geben, heißt es aus Tourismus-Kreisen.
 
Neustart. Fest steht aber: Österreich ist „in“. Bei der Kärntenwerbung werden zwischen 500 und 600 Anfragen pro Tag bearbeitet, so Christian Kresse, der Geschäftsführer. Alle Kärntner Seen sowie das Salzkammergut registrieren eine starke innerösterreichische Nachfrage. Auch haben die wenigsten deutschen Stammgäste (60 Prozent in Kärnten) bisher ihre Buchungen storniert.
 
Gewartet wird darauf, dass die Grenzfrage Deutschland-Österreich gelöst wird und ein Zeitplan vorliegt: Für die Kärntner Hotellerie wäre ein „Neustart“ zu Christi Himmelfahrt am 21. Mai am besten.
 
Bis dahin müssen zumindest alle Verordnungen stehen: Wie sieht es mit Maskenpflicht aus, welche Regeln gibt es für ein Frühstücksbuffet, gibt es Beschränkungen bei der Gästezahl.
 
503.449 Mitarbeiter waren 2019 zumindest wenige Tage im Tourismus beschäftigt, die Wertschöpfung betrug 59 Milliarden, 152,7 Millionen Nächtigungen gab es 2019.
 

Deutsche dürfen zu uns – aber wir nicht nach Kroatien ans Meer?

 
Kaum hat Tourismusministerin  Elisabeth Köstinger (ÖVP) angekündigt, dass sie sich um „bilaterale Lösungen“ für eine Urlaubs-Möglichkeit deutscher Staatsbürger in Österreich bemühen wird, meldeten sich Dutzende oe24-Leser - sie fragen sich: „Warum gibt’s keine bilateralen Lösungen mit Kroatien, damit wir Österreicher heuer ans Meer dürfen?“
 
Master-Plan: Wie wir wieder urlauben dürfen
© Twitter
 
Video zum Thema: Grenze für deutsche Urlauber soll geöffnet werden
 

Urlaub in Kroatien wäre „nicht strafbar“

Aktuell sind die Regeln so: Laut Auskunft des Innenministeriums ist es „nicht strafbar“, aktuell nach Kroatien ans Meer zu fahren, es wird kein Strafmandat verhängt, keine Anzeige erstattet. Allerdings: „Die Einreiseregeln Sloweniens und Kroatiens sind aber zu beachten – es könnte  sein, dass diese Nationen aktuelle Gesundheitsbescheinigungen beim Grenzübertritt einfordern. Auch die Rückreise sei „kein Problem“, hörte oe24 im Innenministerium. Zusatz: „Die einreisenden Personen müssen aber dann 14 Tage in Heimquarantäne verbringen.“  Und: „Es wird auch eine Frage der Vernunft sein, aktuell ins Ausland zu reisen.“ Niemand könne die weitere Entwicklung der Pandemie in den nächsten zwei Monaten abschätzen.
 
Außerdem müssten die Kroatien- und Slowenien-Urlauber bei ihrer Einreise in Slowenien derzeit auch eine mindestens siebentägige Quarantäne absitzen:
 
Diese kann nach einem negativen Covid19-Test beendet werden, andernfalls wird die Quarantäne um weitere 7 Tage auf insgesamt 14 Tage verlängert. Personen mit Covid19-Symptomen werden auf jeden Fall isoliert, Details legt im Einzelfall die Gesundheitsbehörde fest. Ausländische Staatsbürger ohne Haupt- oder Wohnsitz in Slowenien bzw. ohne einen Wohnsitz, an dem sie die Quarantäne verbringen könnten, ist die Einreise nicht gestattet.
 
Die Durchreise durch Slowenien ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise gesichert ist.
 
Die Durchreise von Personen, von denen angenommen wird, dass sie das Hoheitsgebiet der Republik Slowenien aufgrund von Maßnahmen der Nachbarländer nicht verlassen können, ist nicht gestattet. Dies gilt vor allem für serbische Staatsangehörige, denen eine Einreise nach Serbien aktuell nicht möglich ist.
 

Grenzkontrollen: von Slowenien nach Österreich

Seit dem 20. März müssen Personen, die von Slowenien nach Österreich einreisen wollen, ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen (in deutscher oder englischer Sprache) welches bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein.
 
Österreichische Staatsbürger und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder Aufenthaltserlaubnis in Österreich ist die Einreise erlaubt. Sie müssen sich jedoch zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten.
 
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise gesichert ist. Es wird empfohlen, bei der Einreise einen vollen Tank zu haben.
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