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Coronavirus

Maximal 10 Personen bei Weihnachtsfeiern erlaubt

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Wien. Das Sozialministerium hat Donnerstagabend Regeln für die Abhaltung von Weihnachtsmärkten erlassen. Im Wesentlichen gelten für sie die gleichen Voraussetzungen wie für andere Outdoor-Veranstaltungen. Es braucht ein Präventionskonzept und es soll möglichst Abstand gehalten werden. Bei der Genehmigung soll auf die aktuelle Coronalage in der Region Rücksicht genommen werden.

Bezüglich der Weihnachtsfeiern im heurigen Jahr wird explizit klar gestellt, dass indoor nicht mehr als zehn Personen erlaubt sind. Schon bisher galt in der entsprechenden Maßnahmenverordnung, dass bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Plätze nur zehn Gäste in geschlossenen Räumen und maximal 100 im Freien erlaubt sind. Nun werden explizit Weihnachtsfeiern, Hochzeits- und Geburtstagsfeiern angeführt. Davon ausgenommen ist der private Wohnbereich.

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