Coronavirus

Nach Lockdown: Was jetzt wann öffnet und was erlaubt ist

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Mit Bauchweh hat die Regierung gestern die neuen Lockerungen verkündet. Was jetzt erlaubt ist - und was wann öffnet:

Die Neuinfektionen sind zwar im Vergleich zum Höhepunkt der zweiten Welle gesunken, bleiben aber ebenso wie die Hospitalisierungen viel zu hoch. Kanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler und die Minister Karl Nehammer und Rudolf Anschober versuchten so auch zu erklären, warum der Lockdown daher nur in Etappen gelockert werden könne, und nicht alles, was erlaubt, auch klug sei. Zudem werden Kontrollen und Quarantänebestimmungen jetzt verschärft:
 

Handel muss umsichtig wieder aufmachen

 
Geschäfte: Hier wurde gerungen, ob ein Einkaufen ab 9. Dezember nicht klüger wäre. Es werden nun aber alle Geschäfte ab Montag wieder öffnen. Auch Friseure und Dienstleistungsunternehmen dürfen ab Montag wieder Kunden empfangen (siehe rechts). „Die Zahlen sind ein Erfolg, aber kein Grund zur Entwarnung“, sagte Kurz angesichts von 4.000 Neuinfektionen gestern. Innenminister Nehammer appellierte, dass nicht alle gleich am ersten Tag shoppen gehen sollten.
 

Ausgangsbeschränkung und Weihnachten

 
Gastro und Urlaub: Um eine rasche dritte Welle zu vermeiden, müssen alle Gastronomiebetriebe bis 6. Jänner – außer für Take-away und Lieferungen – zubleiben. Das gilt nun auch für Hotels. Die Sorge der Regierung: Durch starken Tourismus würde sich das Virus wieder verbreiten.
Daher würden jetzt auch die Grenzen und Flughäfen stärker kontrolliert. Gemäß einer EU-Empfehlung werden auch in Österreich für Urlauber aus Risikoländern – mit einer 14-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 – für zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen könne man sich „freitesten“.
 
Innerösterreichisch – Kärnten, Oberösterreich und Salzburg haben teils doppelt so hohe Inzidenzen wie Wien oder Niederösterreich – sei das nicht vorgesehen, weil schwer praktikabel, so Kurz.
 
Abend: Ab Montag gelten Ausgangsbeschränkungen ab 20 Uhr. Man darf nur einen anderen Haushalt und maximal sechs Menschen treffen. Für die Weihnachtsfeiertage wird das auf zehn Personen ausgeweitet.
Im Jänner plant die Regierung dann neue Massentests.
 

Was im Dezember öffnet

 
Pflichtschulen, Geschäfte, Friseure und Museen öffnen ab Montag. Gastronomie, Hotels, Theater und Kinos sind bis zum 7. Jänner zu. Vom „harten“ Lockdown geht es ab Montag in den partiellen Shutdown. Ab 7. Dezember ist aber wieder viel mehr möglich:
 
Pflichtschul-Unterricht
 
Masken ab 10 Jahren: Die Pflichtschüler – Volksschule und Unterstufe – kehren in den Unterricht zurück. Für ab Zehnjährige gilt nun auch im Unterricht Maskenpflicht. Lehrer müssen FFP2-Masken tragen.
 
Weihnachtsgeschäft
 
Geschäfte: Alle Geschäfte dürfen ab 7. Jänner wieder öffnen. Es herrscht Maskenpflicht und eine Zehn-Quadratmeter-Regelung pro Kunden.
Shoppingcenter: Hier gilt die Zehn-Quadratmeter-Regelung nur innerhalb der Geschäftsfläche. Um Gedränge in den Gängen zu vermeiden, soll es eigene Sicherheitskonzepte und Polizei-Kontrollen geben.
 
Friseure, Kosmetik
 
Dienstleistungen: Entgegen den ursprünglichen Plänen dürfen auch alle körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen. Das heißt Friseure, Kosmetik, Maniküre und Massagen dürfen ab 7. Dezember wieder Kunden – mit Maskenpflicht und Zehn-Quadratmeter-Regelung pro Person – betreuen.
 

Museen, Bibliotheken

 
Kultur: Museen und Bibliotheken dürfen ebenfalls am Montag wieder ihre Tore öffnen. Auch hier müssen Masken getragen werden und zehn Quadratmeter pro Besucher gewährleistet sein.
Tierparks ab 24. Dezember
Zoos: Ab dem 24. Dezember dürfen auch Zoos wieder aufmachen. Damit soll über die Weihnachtsferien auch Programm mit Kindern ermöglicht werden.
 
Skifahren und Eislaufen
 
Sport: Zu Weihnachten dürfen auch die Outdoor-Sportstätten wieder Kunden empfangen. Das heißt, die Skilifte und Gondeln – mit Maskenpflicht – werden operieren. Auch Eislaufvereine werden österreichweit wieder Eisläufer begrüßen dürfen.
 

Was bis Jänner zubleibt

 
Wie in anderen EU-Staaten auch, dürfen einige Bereiche während der Weihnachtsfeiertage nicht aufmachen. Damit sollen angesichts eines nach wie vor hohen Infektionsgeschehens weitere Ansteckungen vermieden werden.
 
Restaurants & Cafés
 
Lieferservice: Gastronomiebetriebe bleiben ebenfalls bis zum 6. Jänner zu. Hier ist Take-away – aber nun ohne alkoholische Getränke – von 6 Uhr Früh bis 19 Uhr erlaubt. Geliefert darf durchgängig werden.
Weihnachtsmärkte: Österreichweit geschlossen.
 
Hotels bleiben zu
 
Beherbergung: Wie in Deutschland bleiben auch in Österreich bis zum 6. Jänner Hotels und Pensionen zu. Danach werden die Daten analysiert – sind die Neuinfektionen niedriger und die Spitäler nicht weiter so voll wie derzeit, könnten die Betriebe danach unter Auflagen wieder öffnen. Ausnahmen für Übernachtungen in Hotels gibt es nur für nicht aufschiebbare Dienstreisen.
 
Bars und Nachtclubs
 
Bleiben zu: Für Bars, Kneipen und Nachtlokale gibt es diesmal kein Datum für eine mögliche Öffnung. Diese Lokale gelten international als Superspreader-Events und dürften noch die nächsten Monate zubleiben.
Keine Clubbings: Müßig zu erwähnen, dass es auch keine Schlupflöcher mehr für Clubbings – wie im Sommer und Herbst – geben wird. Auch diese bleiben die kommenden Monate verboten.
Theater, Oper, Kino
Kultur: Diese haben in Aussicht gestellt bekommen, ab 7. Jänner öffnen zu können. Falls, wird es aber eine rigorose Personenbeschränkung geben.
 
Ausgangsbeschränkung
 
Ab 20 Uhr: Bis zum 7. Jänner gelten wieder Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr Früh.
 
Quarantäne nach Reisen
 
Zehn Tage: Wer in Risikogebiete fährt – gilt de facto fast weltweit – muss zehn Tage in Quarantäne.
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