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Ungarn: Jetzt schaltet sich das Verfassungsgericht ein

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Das verabschiedete Gesetz macht dem rechtsnationalen Premier Viktor Orban und seinem Kabinett ein Regieren per Dekret auf unbestimmte Zeit möglich und wurde auch international als ''Selbstausschaltung des Parlaments'' heftig kritisiert.

Budapest. Das ungarische Verfassungsgericht will die Regierung nach der Verabschiedung des umstrittenen Notstandsgesetzes verstärkt kontrollieren. Das am Montag verabschiedete Gesetz macht dem rechtsnationalen Premier Viktor Orban und seinem Kabinett ein Regieren per Dekret auf unbestimmte Zeit möglich und wurde auch international als "Selbstausschaltung des Parlaments" heftig kritisiert.
 
"Die Gefahrensituation (offizielle Bezeichnung für die aktuelle Notlage, Anm.) bedeutet, dass das Verfassungsgericht die höchste Kontrolle über die Verordnungen der Regierung ausübt - in etwaiger Ermangelung von Sitzungen des Parlaments. (...) Der Verfassungsgerichtshof wird ihre besondere Aufmerksamkeit auf die Entscheidungen der Regierung, die während der Gefahrensituation gefällt werden, lenken, denn diese betreffen die gesamte Gesellschaft", hieß es in einer Mitteilung von Verfassungsgerichtshofpräsident Tamas Sulyok vom Dienstag.
 
Der ungarische Verfassungsgerichtshof darf - anders, als das Parlament - seine Sitzungen während der Notlage auch per Videokonferenz abhalten. Laut der Mitteilung ist es allerdings weiterhin nur über die Gerichte möglich, Eingaben an das Verfassungsgericht zu richten. Eine Ausweitung diese Eingaberechts etwa auf Parlamentsabgeordnete, wie von einigen Menschenrechts- und Rechtsschutzorganisationen gefordert, gibt es weiterhin nicht.
 
Menschenrechtler hatten im Vorfeld der Verabschiedung des Notlagegesetzes eine verstärkte Kontrolle der Regierung durch die Verfassungsrichter eingefordert und dabei auch erweiterte Möglichkeiten verlangt, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden.
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