Die Spitäler in Oberösterreich lockern mit 1. Juli auch die Besucherregeln. Trotz der Lockerungen allerorts bleibt Kärnten jedoch streng.
Oberösterreichs Spitalsträger lockern mit 1. Juli die Zugangsbeschränkung zu ihren Krankenhäusern.
Zwei Besucher erlaubt
In den Kliniken der Oberösterreichischen Gesundheitsholding sowie den Ordensspitälern sind dann pro Patient am Tag zwei Besucher erlaubt. Voraussetzung ist deren Einhaltung der 3-G-Regel. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Das gilt auch für die Schleusen vor den Kliniken. "Mit dem heutigen Tag ist die Zahl der spitalspflichtigen Covid-19-PatientInnen in Oberösterreich auf zehn gesunken, wovon sechs auf einer Intensivstation betreut werden müssen", teilten der Geschäftsführer der Gesundheitsholding Franz Harnoncourt und der Geschäftsführer der oö. Ordensspitäler Koordinationsgesellschaft, Peter Ausweger, in einer gemeinsamen Aussendung mit. Diese Situation sowie die ab 1. Juli gültige Bundesverordnung erlaube es, die Besuchsmöglichkeiten zu lockern.
Kärnten lockert nicht
Trotz der bevorstehenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen bleiben die geltenden Besucherregelungen in den Spitälern des Kärntner Krankenanstaltenbetreibers Kabeg weiter aufrecht. Wie die Kabeg am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte, ist pro Patient und Tag weiterhin nur ein Besuch erlaubt, der Besuch ist am Tag zuvor anzumelden. Für Besucher gilt die 3-G-Regel.
Zutritt nur mit Termin
Eine Änderung gibt es allerdings: War bisher der Nachweis eines negativen Testergebnisses nötig, so bekommen auch Geimpfte oder Genesene mit einem entsprechenden Nachweis Zugang. Ins Gebäude darf aber nur, wer einen geplanten Termin hat oder einen Angehörigen besuchen will. Ausnahmen gelten weiterhin für Begleitpersonen bei lebenskritischen Ereignissen, bei der Geburt und im palliativen Bereich. Es gilt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.