Österreich

Sonderbetreuungszeit von AK und ÖGB gefordert

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Die Arbeiterkammer (AK) und ÖGB fordern die Wiedereinführung des Rechtsanspruches auf Sonderbetreuungszeit für berufstätige Eltern coronapositiver Kinder.

Diese Regelung war mit Ende des vergangenen Schuljahrs ausgelaufen. "Ein Schulbeginn mit Rechtsunsicherheit ist berufstätigen Eltern nicht zumutbar!", so AK-Präsidentin Renate Anderl und ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann in einer Aussendung. 

Bestimmungen auch unabhängig von Corona

Derzeit dürfen Kindergartenkinder sowie Volksschüler Kindergarten bzw. Schule nicht besuchen, wenn sie positiv auf Covid-19 getestet wurden. Zwar dürfen ihre Eltern in diesem Fall grundsätzlich daheimbleiben. Rechtliche Basis dafür sind jene Bestimmungen im Angestelltengesetz und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von Corona gelten: Demnach gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann.

Regelungen für Krisenmodus

Allerdings sei die konkrete Dauer für die Freistellung dem Gesetz nicht zu entnehmen, monierte Anderl. Diese müsste letztlich in jedem Einzelfall gerichtlich geklärt werden. "Gerade in Krisenzeiten ist der Arbeitsplatz kein Ort für arbeitsrechtliche Experimente." Die allgemeinen Regelungen zu Dienstverhinderungen hätten zwar in normalen Zeiten ihre Berechtigung - für den Krisenmodus habe man aber die zeitlich klar definierte Sonderbetreuungszeit eingeführt. Solange die Pandemie nicht vorbei sei, müsse diese als Dauerrecht verankert werden.

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