Coronavirus

Pflicht-Tests für Urlauber - Verweigerung kostet 1.450 Euro

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Wieder Chaos um eine Covid-Verordnung: Diesmal Verwirrung um neue Einreise-Regeln. 

Wien. Es ist schon wieder passiert: Die am Freitag vom Gesundheitsministerium veröffentlichte Verordnung zur Einreise aus Corona-Risikogebieten sorgte für massive Verwirrung. Sogar das Ressort selbst interpretierte den eigenen Text mehrmals unterschiedlich.

Am Samstagnachmittag stand nach viel Hin und Her schließlich fest: Für die Rückkehr nach Österreich aus 32 Corona-Risikogebieten – darunter die Türkei und die USA – ist ab Montag verpflichtend ein negativer PCR-Test notwendig. Eine zehntägige Quarantäne als Alternative zum Test – davon hatte das Gesundheitsressort zwischenzeitlich selbst gesprochen – ist nicht möglich.

"Juristische Kompetenz in Ministerien ausgedünnt"

Heftige Kritik am erneuten „Verordnungs-Chaos“ des Gesundheitsministeriums – man erinnere sich an den berühmt-berüchtigten „Oster-Erlass“ – gab es diesmal nicht nur seitens der Opposition. Auch der anerkannte Verfassungsjurist Heinz Mayer zeigte sich gestern empört: „Das ist die Konsequenz einer seit Langem zu beobachtenden Tendenz, die juristische Kompetenz auf Ebene der Ministerien zu verdünnen.“ Auch die Qualität des Verordnungstextes monierte er.

Ab Montag gilt jedenfalls: Wer nach Einreise aus den 32 Ländern keinen negativen Test vorweisen kann, muss sich in Heimquarantäne begeben – und hat innerhalb von 48 Stunden dafür zu sorgen, dass ein Test durchgeführt wird. Sobald das Ergebnis vorliegt, darf er die Quarantäne beenden. Wird das nicht nachgeholt, setzt es eine Strafe über 1.450 Euro.

Keinesfalls verlassen können die zehntägige Quarantäne künftig Drittstaatsangehörige – und zwar auch bei Vorlage eines negativen Tests, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ein „Freitesten“ ist für diese Reisenden nicht möglich.

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