EuGH bestätigt Strafen gegen Lombard-Club-Banken

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kartellstrafen gegen vier österreichische Banken bestätigt, die im sogenannten "Lombard-Club" Absprachen über Zinsen und Gebühren getroffen hatten. Der Antrag von Erste Bank, Raiffeisen Zentralbank (RZB), Bank Austria und Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) auf Aufhebung oder Reduzierung der Bußgelder wurde von dem EU-Gericht zurückgewiesen.

Der EuGH bestätigte das Urteil des Gerichtshofs in erster Instanz von 2006. Dabei hatte der Gerichtshof weitgehend der EU-Kommission Recht gegeben, die 2002 Bußgelder in der Höhe von insgesamt 124,26 Mio. Euro gegen acht österreichische, im "Lombard-Club" zusammengeschlossene Banken verhängt hatte. Nur die Strafe gegen die Österreichische Postsparkasse (P.S.K.) wurde damals von 7,59 auf 3,795 Mio. Euro herabgesetzt, sodass sich die Gesamtsumme auf 120,47 Mio. Euro verringerte.

Damit bleiben die Geldbußen für die Erste Bank bei 37,69 Mio. Euro, für die Raiffeisen Zentralbank bei 30,38 Mio. Euro, für die Bank Austria 30,38 Mio. Euro und für die Österreichische Volksbanken AG 7,59 Mio. Euro. Die EU-Richter folgten in ihrem Urteil nicht der Meinung des EuGH-Generalanwalts, der dem Gericht erster Instanz "Rechtsfehler" vorwarf und eine Herabsetzung der Strafen verlangt hatte.

Mit Unverständnis und teilweise auch offener Kritik reagieren die betroffenen Banken. Insbesondere enttäuscht sind die Banken - wie auch Wirtschaftsminister Mitterlehner - dass der Gerichtshof nicht der Empfehlung seines eigenen Rechtsexperten (Generalanwalt) gefolgt ist, die Buße zu verringern. "Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat unsere Argumente nicht gewürdigt, an nicht nachvollziehbaren Marktanteilszurechnungen festgehalten und ist entgegen der Usance auch der klaren Empfehlung des Generalanwalts nicht gefolgt. Das ist ebenso unerfreulich wie unverständlich" reagierte etwa die RZB heftig auf das Urteil.

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