Coronavirus

Regierung: 2G-Regel für Après Ski, 3G für Seilbahnen

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Köstinger und Landeshauptmann Platter: ''Après Ski wie früher wird es nicht geben!''

Für Bundesministerin Elisabeth Köstinger und den Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Günther Platter steht fest, dass es in dieser Wintersaison kein Après Ski wie in der Vergangenheit geben wird, wie sie in einer Aussendung schreiben. Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf zahlreiche Maßnahmen verständigt, die einen sicheren Wintertourismus gewährleisten sollen. Neben der 3G-Regelung für Seilbahnen wird mit der zweiten Phase des aktuellen Stufenplans im Après Ski eine 2G-Regelung (Geimpfte und genesene Besucher erhalten Zutritt – Wegfall von Testungen) eingeführt. D.h. generell gelten für Après-Ski-Lokale die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie.

Gleichzeitig sei es notwendig, auf regional unterschiedliche Corona-Zahlen eingehen zu können. Da örtliche Gegebenheiten, lokale Besonderheiten und epidemiologische Entwicklungen auf Gemeindeebene besser überblickt werden können, werden die Gemeindekompetenzen hierzu ausgeweitet. Daher wurde ein entsprechender Gesetzesantrag eingebracht, der gestern im Gesundheitsausschuss abgesegnet wurde, wie es in der Aussendung weiter heißt. 

"Bürgermeister können Schließzeiten von Lokalen festlegen"

"Die Corona-Zahlen entwickeln sich in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden sehr unterschiedlich. Das müssen wir im Hinblick auf die Wintersaison berücksichtigen. Wenn in einer Gemeinde verschärfte Maßnahmen notwendig sind, soll das nicht automatisch auch für alle anderen gelten müssen. Daher weiten wir die Kompetenzen auf Gemeindeebene aus. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können demnach selber Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festlegen", so Köstinger.

Landeshauptmann Platter hält fest: "Es wird eine Wintersaison geben – aber ohne Après Ski wie wir es von früher kennen. Um den Auswüchsen beim Après Ski, wie sie da und dort in der Vergangenheit zu beobachten waren, einen Riegel vorzuschieben, erhalten die Gemeinden nun per Gesetz ein Instrument dazu. Die Gemeinden können künftig die Öffnungszeiten des Après Ski-Betriebs individuell regeln. Das ist für eine Wintersaison, in der die Sicherheit von Einheimischen, Gästen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oberste Priorität hat, unerlässlich."

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