Coronavirus

Registrierungspflicht: Dieses Formular müssen Sie bei Lokal-Besuch ausfüllen

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Tritt ab Montag in der Gastronomie in Kraft - Gäste müssen Namen und Kontaktdaten angeben - Take-Away nicht betroffen - Regelung vorerst bis Jahresende gültig.

Wien. Die Verordnung zur Registrierungspflicht in der Gastronomie in Wien liegt nun vor. Gäste müssen ab Montag ihre Daten in ein Formblatt eintragen. Damit soll die Ausforschung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden. Die Betriebe sind angehalten, die Unterlagen vier Wochen aufzubewahren. oe24 liegt nun das Formular vor, das Gäste bei einem Lokalbesuch ausfüllen müssen (siehe unten).
 
Einzutragen sind der Name, die Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und die Tischnummer. Die Daten dürfen nur im Infektionsfall bei einem Gast herangezogen werden. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, drohen Geldstrafen - deren Höhen im Epidemiegesetz geregelt sind.
 
Eine Handhabe gegen Gäste, die falsche Angaben machen, gibt es nicht. Auch Ausweise müssen vom Wirt nicht kontrolliert werden, wie im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betont wurde. Man hoffe aber, dass die Gäste sich eintragen werden, da es ja in ihrem Interesse sei, hieß es.
 
Wer nur bestellt und abholt, braucht kein Formular. Denn Take-away-Lokale sind nicht von den Regelung umfasst - sofern man dort die Speise nicht verzehrt. Ähnliches gilt auch für Gasthäuser, bei denen man Essen mitnehmen kann. Wer nur kurz dort verweilt, muss sich nicht registrieren lassen. Wartet man jedoch während der Zubereitung im Lokal und konsumiert dort etwa ein Getränk, ist das Formular auszufüllen.
 
Registrierungspflicht: Dieses Formular müssen Sie bei Lokal-Besuch ausfüllen
© zvg (Stadt Wien)
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Das Formular für die Gäste-Registrierung
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