In Zukunft entscheidet die Corona-Ampel darüber, welche Corona-Maßnahmen in den einzelnen Bezirken gelten. Ein Überblick über die Bedeutung und Konsequenzen der Farben:
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Grün - geringes Risiko:
Mindestens ein Meter Abstand zu Fremden, Mund-Nasen-Schutz (MNS) in Öffis, im Lebensmittelhandel, in Banken und der Post, beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs.
Veranstaltungen (Oper, Theater, Sportstätten, etc.) mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen sind bis maximal 5.000 Personen möglich. MNS muss getragen werden, außer am fixen Sitzplatz. Im Freien erhöht sich die mögliche Besucherzahl auf 10.000, MNS nur, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze in geschlossenen Räumen sind bis maximal 200 Personen möglich, MNS ständig vorgeschrieben. Im Freien bleibt die erlaubte Zahl gleich, MNS-Pflicht gilt jedoch nur, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
In Spitälern gelten Abstandsregeln beim Betreten durch Besucher, die auch Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben. Entsprechende Regelungen gibt es auch für Altersheime sowie den niedergelassenen Bereich.
Gelb - mittleres Risiko:
Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen wird hier wird der Mund-Nasen-Schutz u.a. auch von Kunden oder Besuchern von Betriebsstätten (Handel) verlangt, außer in der Gastronomie, wo dieser nur dem Personal vorgeschrieben wird.
Verschärfungen gibt es auch für Veranstaltungen. Bei zugewiesenen Plätzen im Inneren nur mehr maximal 2.500 und 5.000 Personen im Freien, wobei der MNS in Räumlichkeiten ständig getragen werden muss, an der Luft kann am Sitzplatz darauf verzichtet werden.
Ohne fixe Plätze sind in Räumen sowie im Freien maximal 100 Personen zugelassen, die ständig MNS tragen müssen.
Im Bildungsbereich wird MNS im Eingangsbereich für Eltern und Betreuer sowie für alle außerhalb der Klasse verlangt. Aktivitäten sollten nach Möglichkeit ins Freie verlagert werden.
In Spitälern sollen Besucher erfasst werden und Screening durch Checkpoints stattfinden. In den Ordinationen sollen die Besuche nach Terminvergabe stattfinden.
Orange - hohes Risiko:
Hier treten u.a. diese Verschärfungen in Kraft: Mund-Nasen-Schutz wird in allen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen verlangt. Also auch in der Gastronomie, außer man befindet sich an seinem Sitzplatz. Die Sperrstunde wird auf Mitternacht vorverlegt. Im Freien muss generell MNS auch dann getragen werden, sollte der Mindestabstand nicht einzuhalten sein.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit fixen Plätzen maximal 250 Personen möglich, ohne zugewiesene Sitze lediglich 25. Im Freien sind es 500 bzw. 50. MNS ist generell obligatorisch.
Im Bildungsbereich gibt es u.a. folgende zusätzliche Vorschriften: Sportangebote ausschließlich im Freien, spezielle Regelungen für die Ankunft bzw. das Abholen durch Eltern sowie keine Angebote durch Externe mehr.
Hier soll es in Krankenhäusern und Altersheimen Besucherbeschränkungen geben. Ambulante Konsultationen sollen - soweit möglich - telemedizinisch erfolgen (elektronische Übermittlung von Rezepten, elektronische Krankschreibung).
Sportarten, bei denen es zu Körperkontakt kommt, werden nicht mehr möglich sein, wobei es unter Auflagen Ausnahmen für den Spitzen- und Leistungssport geben kann.
Rot - sehr hohes Risiko:
Hier empfiehlt die Regierung Mund-Nasen-Schutz auch bei privaten Treffen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Veranstaltungen sind generell bei Rot gestrichen, wobei es Ausnahmen u.a. für Trauungen oder Beerdigungen geben soll.
Trotz verpflichtendem Kindergartenjahr wird das Fernbleiben gestattet. Zudem wird in den Schulen auf Distance Learning umgestellt, MNS ist verpflichtend bei Aufenthalt in der Schule.
Im Arbeitsbereich wird bei Rot Home Office empfohlen, wo dies möglich ist. Kundenkontakte sind nur mehr in essenziellen Bereichen zulässig (Lebensmittel, Apotheken, Tankstellen), was bedeutet, dass der übrige Handel, die Hotellerie und die Gastronomie geschlossen werden, wo nur mehr Liefer- bzw. Abholservice möglich sind.
Bei Rot werden Betretungsverbote für Besucher mit definierten Ausnahmen in Spitälern und Altersheimen verhängt. Konsultationen in der Ordination werden nur bei unbedingt erforderlichen Fällen möglich sein.
Fitnesscenter und ähnliche Sportstätten und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Sport nur alleine oder mit Haushaltsmitgliedern im Freien sollte jedoch möglich sein.