Coronavirus

Riesen-Ansturm auf Härtefonds-Anträge: WKO-Seite brach zusammen

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Seit Freitag, 17 Uhr, kann man einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Der Run auf die Wirtschaftskammer-Website war derart groß, dass sie zusammenbrach.

Ab jetzt, können Selbstständige, denen jetzt wegen der Coronakrise Umsätze und Einkommen wegbrechen, die ersten Notfallhilfen aus dem mit einer Milliarde Euro dotierten Härtefall-Notfallfonds beantragen. Da schalten die Wirtschaftskammern das Online-Formular dazu frei. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Es wurde schon im Vorfeld mit einem Ansturm gerechnet und diese Vermutung sollte sich dann um Punkt 17 Uhr bewahrheiten. Nach nur 5 Minuten war die Webseite der Wirtschaftskammer komplett überlastet und nicht mehr erreichbar. Nach einer halben Stunde lief dann aber alles problemlos.

Viele Betroffene wollten vorher noch nähere Infos. "Wir bitten um Geduld, es kann derzeit zu längeren Wartezeiten kommen" hieß es in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zu Mittag. Alle Betroffenen fänden auf wko.at/haertefall-fonds die relevanten Informationen im Frage-Antwort (FAQ) aufbereitet. Auf diesem Link steht dann ab 17 Uhr am Nachmittag auch das Onlineantragsformular.

Die Website der Kammer war schon seit der Früh hochfrequentiert, bis zum frühen Nachmittag sind auch viele Anrufe bei den Kammern eingegangen. Eine Wirtschaftskammer-Sprecherin machte darauf aufmerksam, dass die Anträge nur über das Onlineformular gestellt werden können und nicht am Telefon. Die Serverkapazitäten wurde entsprechend erhöht.

Ein hoher Andrang sei natürlich erwartet worden und logisch, aber nicht nötig, sagte die Sprecherin zur APA. Fördermittel für die kommenden Anträge seien ausreichend vorhanden. "Wir appellieren nochmals an alle Antragsteller: Der Antrag muss nicht heute um 17:00 Uhr gestellt werden. Wir sind auch Samstag und Sonntag mit Hunderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einsatz, die die Anträge rasch bearbeiten."

Bei vielen Betroffenen muss es mit diesem Sicherheitsnetz sehr schnell gehen. Anträge können grundsätzlich von heute, dem 27. März, bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu neun Mitarbeitern erhalten aus dem Härtefallfonds eine "Soforthilfe" von bis zu 1.000 Euro, die schon kommende Woche ausbezahlt werden kann. Letztlich sind in Summe bis zu 6.000 Euro Unterstützung möglich.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und maximal 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen, erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende sowie Freiberufler (wie etwa im Gesundheitsbereich). Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung.

Zu den Kriterien:

Als Härtefall ist definiert, wenn ein Unternehmer bzw. eine Unternehmerin nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Kosten zu decken oder ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres vorliegt. Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen maximal 80 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage betragen haben, als Untergrenze für Zuschussanträge gelten Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro pro Jahr.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet worden sind.

Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen können Zuschüsse beantragen, allerdings anhand eigener Förderrichtlinien, die von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet werden. Hier gab es zuletzt noch keinen genauen Zeitpunkt für die erstmögliche Antragstellung.
 

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