Coronavirus

So umgehen findige Wirte die Corona-Sperrstunde

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Möglich macht das ein gesetzliches Schlupfloch. Manche Betreiber legen den Gesetzespassus sehr kreativ aus.

Viele Bars, Clubs und Discos stehen wegen der Corona-Krise vor dem Aus. Vor allem die gesetzlich angeordnete Sperrstunde um ein Uhr Früh macht den Betreibern der Nachtgastronomie zu schaffen. Doch es gibt ein gesetzliches Schlupfloch in der Corona-Verordnung, die Juristen im ganzen Land beschäftigt. Der Graubereich entsteht durch den Begriff "geschlossene Gesellschaft" und befindet sich in der Corona-Lockerungsverordnung festgehaltenen Regelung, die eigentlich für private Veranstaltungen wie Hochzeiten vorgesehen war.

Für eine Veranstaltung müssen der Betriebsstätte die Teilnehmer namentlich bekannt sein, dann könne man auch noch bis nach ein Uhr nachts weiterfeiern, sagt Bezirkshauptmann-Stellvertreter Peter Plöbst aus Murtal gegenüber "Kleine Zeitung". Einige Nachtlokale aus der Region hätten dieses Konzept nun adaptiert, um die Sperrstunde zu umgehen. Diesbezüglich habe es schon Beschwerden gegeben.

"Findige Gewerbetreibende vergeben Registrierungen und nennen das dann geschlossene Gesellschaft." Freilich dürfe das Lokal dann nicht mehr normal offen haben, keine Gäste dürften spontan hinzustoßen.

Die Polizei sei angehalten streng zu kontrollieren. Derzeit werde aus allen möglichen Dingen versucht, eine geschlossene Gesellschaft zu machen, so Plöbst. Legal ist das freilich nicht immer.

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