Steiermark verschärft Landessicherheitsgesetz: Verbot organisierter Bettelei beschlossen.
Die steirische Landesregierung hat am Donnerstag eine Novelle des Landessicherheitsgesetzes verabschiedet, mit der strengere Regeln gegen Bettelaktivitäten eingeführt werden.
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Regierungskoalition aus FPÖ und ÖVP
Die Änderungen folgen auf die Begutachtungsphase und wurden von der Regierungskoalition aus FPÖ und ÖVP angekündigt.
Kernpunkte der Gesetzesnovelle:
- Organisierte Bettelei verboten: Jegliche Form von organisiertem Betteln wird untersagt.
- Verbot der Veranlassung zum Betteln: Es wird generell verboten, andere Personen zum Betteln zu veranlassen.
- Keine Kinder oder Tiere beim Betteln: Minderjährige unter 14 Jahren sowie Tiere dürfen nicht zum Betteln mitgenommen werden – insbesondere nicht mit dem Ziel, den Bettelertrag zu erhöhen.
- Sektorale Bettelverbote: Städte und Gemeinden erhalten die Möglichkeit, örtlich begrenzte Bettelverbote zu erlassen.
Sollte der steirische Landtag der Gesetzesänderung zustimmen, treten die neuen Regelungen mit 1. September in Kraft.