Ein kurzes Spaziergang hatte für den 22-jährigen Linzer ein übles Nachspiel. Da er gegen die Quarantäne-Regelungen verstoßen hatte, landete er vor Gericht.
Damit hatte der 22-jährige Linzer wohl nicht gerechnet. Im November vergangenen Jahres ignorierte er seinen Quarantänebescheid und unternahm einen kleinen Spaziergang durch die Traunauen.
Polizeikontrolle
Somit war der junge Mann auch nicht zu Hause, als die Polizei zur Kontrolle vorbeikam. Doch damit nicht genug: Der 22-Jährige war nicht nur trotz Quarantäne draußen unterwegs, sondern trug auch keine FFP2-Maske. Jetzt muss sich der Mann mit Migrationshintergrund vor Gericht verantworten.
Wie hoch war die Viruslast?
Der Spaziergang, der vor der Richterin endet: Der Prozess des 22-Jährigen fand am Freitag statt, ein Urteil gibt es bisher noch keines. Nun soll überprüfen werden, wie hoch die Viruslast des Angeklagten bei seinem Spaziergang gewesen sei. Die Entscheidung der Richterin wird von dieser Tatsache sicher auch beeinflusst werden.