Für die Zeit der durch die Bundesregierung verordneten Ausgangsbeschränkungen wird die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone im Stadtgebiet von St. Pölten ausgesetzt.
St. Pölten. Die mittags auf der Homepage der niederösterreichischen Landeshauptstadt kommunizierte Entscheidung gilt ab dem heutigen Dienstag.
Begründet wurde der Schritt damit, dass dadurch "größere Menschenansammlungen möglicherweise in den öffentlichen Verkehrsmitteln verhindert werden können". Zudem stelle die Maßnahme einen Beitrag dar, um das Ansteckungsrisiko weiter zu reduzieren.