Maskenverweigerer müssen 25 Euro zahlen. Bis zu 1.450 Euro werden fällig, wenn man gegen Ausgangsbeschränkung verstößt
Ab morgen Mittwoch wird das Leben der Österreicher massiv eingeschränkt -ab Mitternacht ist der neue Lockdown in Kraft. Im Vergleich zum Frühling gibt es dieses Mal einige Verschärfungen, aber auch weniger strikte Maßnahmen. Die einschneidendste Regelung im Strafkatalog zum Lockdown ist wohl die Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. Zwar gibt es einige Ausnahmen, das Leben wird sich allerdings definitiv hauptsächlich in den eigenen vier Wänden abspielen.
Wie Innenminister Karl Nehammer bereits am Samstag ankündigte, erarbeiten der Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit sowie die Landespolizeidirektionen "ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Kontrolle", um zu gewährleisten, dass die Regeln eingehalten werden.
50 Euro für Nichteinhalten des Mindestabstands
Der Strafkatalog zum Lockdown sieht drastische Strafen vor. Wer das Tragen einer Maske verweigert, muss mindestens 25 Euro zahlen. Bei der Verletzung des Mindestabstands ist mit einer 50-Euro-Strafe zu rechnen. Bis zu 1.450 Euro sind für das Brechen der nächtlichen Ausgangssperren fällig. Noch höhere Strafen drohen Gastronomen. Bei Verstößen gegen den Lockdwon sind demnach bis zu 30.000 Euro fällig.