Coronavirus

So feiert Österreich CorOstern

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Strenge Maßnahmen regeln das Osterfest. Familie ist nur begrenzt zugelassen.

Wien. Das dachte sich vor einem Jahr niemand: Wir feiern bereits das zweite Mal in Folge das Osterfest im Lockdown. Traditionen müssen erneut Pandemie-Maßnahmen weichen:

  • Osterfest. In privaten Häusern gelten für Eiersuche und Co. strenge Regeln, es gibt keine Erleichterungen wie zu Weihnachten. In allen Bundesländern bis auf Wien, Niederösterreich und Burgenland gilt: Nur zwei Haushalte und vier Erwachsene dürfen sich treffen. Dazu können bis zu sechs Kinder dabei sein.
  • Ausgangsbeschränkung. Alle müssen um spätestens 20 Uhr wieder in ihrem Haushalt sein. Doch es ist besser als noch im Vorjahr. Zur Erinnerung: Oma und Opa mussten per Videotelefonie zugeschaltet werden.
  • Ostermesse. Messen finden statt, die Zahl der Anwesenden wird beschränkt. Es gelten die Corona-Regeln (FFP2-Maske, Zwei-Meter-Abstand). Sogar im Osten, wo strengere Maßnahmen eingeführt werden, ist der Kirchenbesuch erlaubt. Davor gab es intensive Gespräche zwischen Bischöfen und der Politik, Ergebnis: „Das Übertragungsrisiko ist beherrschbar, das Feiern in der Kirche vertretbar.“
  • Osterfeuer. Hier gibt es ­regionale Unterschiede. In Salzburg etwa sind Osterfeuer streng verboten. In Kärnten und der Steiermark im Unterschied zum Vorjahr erlaubt. Es sind entweder maximal vier Personen aus zwei Haushalten bis 20 Uhr gemeinsam bei einem Feuer erlaubt oder ausschließlich Personen, die in einem Haushalt leben.
  • Appell. Gesundheitsminister Rudolf Anschober appelliert jedenfalls: „Diesmal zu Ostern auf Reisen zu verzichten und physische Treffen, Kontakte zu reduzieren.“
  • Geschenke. Eines bleibt dennoch gleich: Auch heuer wieder wird Ostern das drittgrößte Geschenkefest: 63 % wollen laut Offerista-Umfrage etwas herschenken. 39 % wollen dafür so viel ausgeben wie noch vor Corona.

Regeln für Wien, NÖ und Burgenland

Ost(er)-Lockdown: Ohne Feiern, aber mit Messen

Die Infektionszahlen sind schuld: Im Osten wird der Lockdown verschärft.

Wien. Über das Wochenende wird die Oster-Verordnung ausgearbeitet, vorab die wichtigsten Inhalte, die ab 1. April gelten:

  • Ausgangsstopp. Tag und Nacht gilt die Ausgangsbeschränkung mit den bekannten Ausnahmen (Lebensmitteleinkauf, Arztbesuch, Arbeit).
  • Besuch. Ein Haushalt darf Besuch nur von einer Person bekommen. Das Osterfest ist also nur mit einem Gast erlaubt.
  • Ostermessen bilden Ausnahmen und sind erlaubt – mit strengen Vorsichtsmaßnahmen (siehe oben).
  • Handel. Geschäfte machen ab Gründonnerstag zu. Ab dem 7. April wird wieder geöffnet. Rein darf nur, wer einen negativen Test vorweist. Ausgenommen sind Supermärkte.
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