Tschechien verschärft wegen der Corona-Krise nun auch die Bestimmungen für Berufspendler, die die tschechisch-österreichische Grenze regelmäßig überqueren.
Prag/Wien/Berlin. Vom Ein-und Ausreiseverbot sind Pendler weiterhin ausgenommen. Von Samstag müssen sie jedoch ein "Ausweisbuch für grenzüberschreitende Arbeitskräfte" vorlegen.
Das Formular kann im Internet heruntergeladen werden, wie das Innenministerium in Prag bekannt gab. Die Regelung gilt auch für die Grenze zu Deutschland.
Bisherige Regelung sei missbraucht worden
Begründet wurde die Verschärfung damit, dass die bisherige Regelung von Menschen missbraucht werde, die gar nicht täglich pendelten. Als Grenzpendler gelten Beschäftigte, die innerhalb eines 100 Kilometer breiten Streifens beiderseits der Grenze arbeiten.