Berufspendler und der Güterverkehr an allen offenen österreichisch-ungarischen Grenzübergängen können nach Angaben der Wirtschaftskammer (WK) Burgenland weiterhin frei passieren.
Eisenstadt. Man habe ein Schreiben der ungarischen Polizei erhalten, wonach derzeit auch die angekündigte "50-Kilometer-Regel" nicht vollzogen werde, teilte die Wirtschaftskammer am Mittwoch in einer Aussendung mit.
Angekündigte "50-Kilometer-Regel" werde derzeit von Ungarn nicht vollzogen
Damit dürfen nicht nur Personen, die innerhalb von 50 Kilometern der Grenze leben oder arbeiten, alle offenen Grenzübergänge passieren, sondern alle österreichischen und ungarischen Berufspendler, die eine Bestätigung des Arbeitgebers oder einen Eigentums- oder Nutzungsnachweis für landwirtschaftliche Flächen vorweisen können. Diese Berufspendler sind in Ungarn von der 14-tägigen Quarantäneanordnung und dem Einreiseverbot für Ausländer befreit.
"Das ist eine weitreichende Verbesserung zur Situation in den letzten Tagen", betonte Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth. Auch der Güterverkehr nach Österreich und Ungarn werde an den dafür vorgesehenen Grenzübergängen wie bisher fortgesetzt.