Für den Friseurbesuch braucht man nur noch ein negatives Testergebnis
Die Regierung setzt trotz des derzeitigen Höhepunkts der Omikron-Welle weitere Öffnungsschritte. Neben den bereits bekannten Lockerungen ab kommendem Samstag wie dem Wegfall der 2G-Regel in Geschäften und Museen kündigte die Regierung am Dienstag in einer Aussendung an, dass die 2G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen ebenfalls ab 12. Februar fällt.
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Neue Öffnungsschritte: Ungeimpfte dürfen wieder zum Friseur
Das heißt, für den Friseurbesuch braucht man künftig nicht mehr unbedingt einen Impf- oder Genesungsnachweis, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis (3G-Regel). Es muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden.