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Coronavirus

Ungeimpften-Lockdown: Was ab heute gilt

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Ab heute gelten strengere Regeln für Ungeimpfte – auch für andere wird verschärft. 

Wien. Gestern beschloss der Nationalrat aufgrund der stark steigenden Corona-Neuinfektionen den Lockdown für Ungeimpfte. Auch für Geimpfte und Genesene kommen Verschärfungen. ÖSTERREICH hat die Details dazu.

Einkaufen: Ungeimpfte holen Waren vor der Tür

  • UNGEIMPFT: Für Ungeimpfte schließt der Handel großflächig seine Pforten. Die Geschäfte darf man nur noch mit 2G-Nachweis betreten. Ungeimpfte können noch in den Supermarkt, Apotheke, zum Arzt, zu Tankstellen, Trafiken oder zur Autowerkstatt. Click&Collect: Vorbestellte Waren können sie vor der Tür abholen.
  • GEIMPFT: Wer einen 2G-Nachweis hat, darf in den Handel, allerdings muss in geschlossenen Räumen ständig eine FFP2-Maske getragen werden.

Gastronomie: Alle Lokale bleiben für Ungeimpfte zu

  • UNGEIMPFT: Der Eintritt ins Wirtshaus bleibt Ungeimpften verwehrt. Nicht einmal mehr am Würstelstand dürfen sie an der Theke ihre Käsekrainer essen. Take-Away ist erlaubt.
  • GEIMPFT: Mit 2G steht einem die Gastronomie weiterhin offen – allerdings muss wohl bis zum Tisch wieder FFP2 getragen werden. In Wien braucht man zusätzlich einen PCR-Test.

Arbeitsplatz: Ab morgen gilt 3G ohne Ausnahmen

  • UNGEIMPFT: Sie müssen einen gültigen, negativen Corona-Test vorlegen. Ohne Zertifikat gibt es zwei Möglichkeiten: Homeoffice nach Absprache mit dem Arbeitgeber oder Gehaltsentgang. Gesundheitsminister Mückstein wird zudem eine Impfpflicht für Menschen in Gesundheitsberufen verordnen.
  • GEIMPFT: Geimpfte oder Genesene dürfen arbeiten. Homeoffice wird wieder für alle empfohlen. In Wien Maskenpflicht im Büro.

Nachtgastro: Wien will noch strengere Regeln

  • UNGEIMPFT: Die Nachtgastro, Discos, Bars und Amüsierbetriebe lassen keine Ungeimpften rein.
  • GEIMPFT: Geimpfte und Genesene haben außer in OÖ und Salzburg noch Zutritt. Außer Wien, hier setzt man auf „2G plus“ – PCR-Test für Geimpfte und Genesene.

Freizeit: Sport- & Kulturveranstaltungen

  • UNGEIMPFT: Ins Fitnesscenter dürfen Ungeimpfte nicht mehr. Sie dürfen gar keine Sportstätten mehr betreten. Auch ins Stadion, ins Theater oder Kino dürfen sie nicht hinein.
  • GEIMPFT: Die Betreiber von Kultur- und Sporteinrichtungen brauchen einen Covid-19-Beauftragten und ein Präventionskonzept. Groß-Veranstaltungen sind in OÖ und Salzburg bis 6. Dezember für alle abgesagt. Noch ist mit 2G der Eintritt erlaubt. In Wien ist ab 25 Personen zusätzlich zu 2G ein PCR-Test nötig.

Friseure: 2G und FFP2-Maske wird Pflicht

  • UNGEIMPFT: Der Lockdown für Ungeimpfte bedeutet wilde Mähnen für alle ohne 2G. Sie dürfen nicht mehr zum Friseur, auch alle anderen körpernahen Dienstleister (Massage, Maniküre) sind tabu.
  • GEIMPFT: Geimpfte und Genesene dürfen weiterhin zum Friseur, zur Maniküre oder zur Massage. In Wien müssen sie dabei ab morgen FFP2-Maske tragen. Die Friseure beklagen, dass sie seit der Coronakrise rund ein Fünftel weniger Umsatz machen. Problematisch sei auch, dass sich seit den Lockdowns viele daheim die Haare schneiden.

Freunde & Familie treffen: Kontakte reduzieren

  • UNGEIMPFT: Das Verlassen des eigenen Wohnbereichs ist Ungeimpften nur noch in Ausnahmefällen gestattet. Etwa zur Deckung notwendiger Lebensbedürfnisse (einkaufen), zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Eigentum und zum Kontakt mit einem Lebenspartner, der nicht im selben Haushalt lebt. Auch Kinder, Eltern oder Geschwister dürfen Ungeimpfte besuchen. Sonst allerdings fast niemanden. Wenn sie einzelne, wichtige Bezugspersonen haben, dürfen sie diese besuchen – allerdings nur, wenn sie beweisen können, dass zu diesen Bezugspersonen mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird.
  • GEIMPFT: Hier gibt es vorerst keine Einschränkung.

Strafen: 500 € für 2G-Regelbrecher drohen

  • UNGEIMPFT: Ungeimpfte zahlen 500 €, wenn sie im Gasthaus erwischt werden. Der Wirt sogar bis zu 30.000 €. Wenn Ungeimpfte ohne Test zur Arbeit kommen, blechen sie ebenfalls 500 €. Der Arbeitgeber hingegen zahlt 3.600€ Strafe.
  • GEIMPFT: Wer gegen die FFP2-Maskenpflicht verstößt, zahlt 90 Euro.

Schule: NÖ, OÖ und Tirol jetzt mit mehr Maske

  • UNGEIMPFT: Ungeimpfte Schüler müssen drei Mal die Woche testen. Lehrer müssen außerhalb der Schule PCR-Tests machen.
  • GEIMPFT: In Oberösterreich, Niederösterreich und Tirol gilt ab Montag Stufe drei (hohes Risiko): Schüler und Lehrer an Oberstufen müssen im Klassenzimmer Masken tragen, Schulveranstaltungen sind abgesagt. 
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