Sonnenschirm Sonnenschutz Sommer Sonne Sonnenbrille

Coronavirus

Urlaub während Corona-Krise: Was ist noch erlaubt?

Teilen

Hotels, Gastronomie und Schwimmbäder werden schrittweise hochgefahren – mit strengen Regeln.

 

Der geliebte Urlaub am Meer, den wird es heuer wohl nicht geben. Das machten Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Außenminister Alexander Schallenberg am Mittwoch bei einer Pressekonferenz klar. Die gute Nachricht: Zumindest Urlaub in Österreich wird im Sommer erlaubt sein.

Hotels & Lokale. Wie Köstinger gestern bekannt gab, sollen Gastronomie, Hotellerie und die Freizeitwirtschaft stufenweise ab Mitte Mai wieder hochgefahren werden. „Wir sind dabei, das auszuarbeiten“, sagte Köstinger zum Ablauf.

Klar sei allerdings: „Es wird auch im Tourismusbereich neue Verhaltensregeln geben müssen, bis wir einen Impfstoff zur Verfügung haben, mit dem wir das Virus bekämpfen können.“ Für eine endgültige Freigabe müssten zwar noch bis Ende April die Corona-Krankheitszahlen evaluiert werden.

ÖSTERREICH liegt ein erster Plan vor, wie Urlaub in Österreich aussehen könnte:

n In Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetrieben werden strenge Corona-Regeln gelten. Das heißt: Eine maximale Anzahl an Gästen, die gleichzeitig übernachten darf, Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter und wohl auch Maskenpflicht in den Hotels.

n Baden in den Seen und Wandern auf den Bergen wird jedenfalls erlaubt sein.

n In Planung ist auch, bis zum Sommer die Bäder in Österreich zu öffnen. Aber auch hier werde es Verhaltensregeln geben – sowohl für Badegäste wie auch die Betreiber. In sämtlichen Freizeitbetrieben sollen Zutrittsbeschränkungen gelten. Das heißt: Es wird eine Maximalzahl an Badegästen geben (z. B. ein Gast pro 20 m2). Zusätzlich könnte auch in den Strand- und Freibädern eine Maskenpflicht kommen.

Die Tourismusministerin rief in ihrem Statement die Österreicher dazu auf, heuer in Österreich Urlaub zu machen. Alternativen dazu gibt es ohnehin keine …

+++ Zum Nachlesen: Reisewarnung, Einreiseverbot & Co.: Ihr großer Reise-Atlas +++

Urlaub: Was ist noch erlaubt?

ÖSTERREICH beantwortet wichtigste Fragen zu Stornierung & Auslandsreisen.

1. Mache ich mich strafbar, wenn ich in ein Land reise, für das eine Reisewarnung gilt?

Nein. Rechtliche Konsequenzen hat das nicht. Das Außenministerium rät dringend von Reisen in Länder ab, für die eine Reisewarnung gilt. Verboten wird es nicht.

2. Was kann mir im schlimmsten fall passieren?

Wer in Länder reist, für die eine Reisewarnung besteht, geht vor allem ein finanzielles Risiko ein. Denn dann, und das besagt § 1 Abs 3 des Konsulargebührengesetzes, können Behörden bis zu 10.000 Euro pro Person zurückfordern – wenn eine Rückholaktion für Reisende notwendig geworden ist, die sich ohne Notwendigkeit über eine Reisewarnung des Außenministeriums hinweggesetzt haben. Begibt sich ein Reisender grob schuldhaft in eine Situation, in welcher er die Hilfe der österreichischen Behörden braucht – etwa, weil sich die Lage nach seiner Ankunft am Zielort weiter verschärft hat –, können bis zu 50.000 Euro zurückgefordert werden.

3. Berechtigt eine Reisewarnung automatisch zu einer kosten­losen Stornierung?

Ja, aber nur wenn die Reise unmittelbar bevorsteht. Das heißt, wie ÖAMTC-Rechtsberaterin Verena Pronebner erklärt, etwa zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt. Bei einer Reise, die etwa im Juli oder im August stattfindet, gelten die unterschriebenen Stornobedingungen des Buchungsvertrages.

4. Kann ich kostenfrei stornieren, wenn sich die Corona-Situation in dem jeweiligen Urlaubsland verschlimmert, aber keine Reisewarnung besteht?

Das ist möglich, wenn dadurch die Bedingungen für einen durchschnittlichen Reisenden „unzumutbar“ werden. Also wenn etwa das öffentliche Leben im Urlaubsort eingeschränkt ist, oder eine 14-tägige Quarantäne bei der Rückreise notwendig wird.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.