Coronavirus

Verlängerter Lockdown: Was sich ändert - und was gleich bleibt

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Ursprünglich hatte die türkis-grüne Regierung geplant, ab dem 18. Jänner ein "Freitesten" aus dem Lockdown zu ermöglichen. Was sich jetzt ändert:

 

Wer sich nicht bis inklusive 24. Jänner an die 24-stündigen Ausgangsbeschränkung und den Lockdown-Regeln halten will, soll sich freitesten lassen können - das war der Plan der Regierung. So sollte auch der Handel und die Gastronomie bald wieder aufsperren können. 

Doch der Plan stieß nicht nur in Teilen der Bevölkerung auf massiven Widerstand: SPÖ, FPÖ und Neos verweigern dem geplante Gesetz im Bundesrat die Zustimmung und bringen es damit zu Fall, weil es nicht mehr rechtzeitig vor dem 18. Jänner in Kraft treten kann.

Was geschlossen bleibt:

Das Freitesten wird es nun nicht mehr wie geplant geben. Der Lockdown wird für alle bis zm 24. Jänner verlängert. Für den Handel und die Wirte bedeutet das, dass sie mit dem Öffnen eine Woche länger warten müssen. Auch Schulen und der Tourismus sowie Dienstleister wie Friseure und Co. weiter geschlossen bleiben. 

Ausgangsbeschränkungen bleiben aufrecht

Das bedeutet auch, dass die 24-Stunden-Ausgangsbeschränkung sowie strengen Auflagen für Besuche und das Verlassen des Wohnbereichs weiter gelten - zumindest bis zum 24. Jänner.

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