Wie die schrittweise Wiedereröffnung ausschauen soll. Wer diesmal Vorzug erhält.
Wien. Sollten die Neuinfektionsraten und Hospitalisierungen bis zum 6. Dezember drastisch sinken, soll es zu kontrollierten Wiedereröffnungen kommen:
Schulen: Volksschulen zuerst & Schichtunterricht
- Unterricht: Ab 7. Dezember sollen Volksschüler in jedem Fall wieder in der Schule unterrichtet werden. Filteranlagen dürften österreichweit immer noch nicht bestellt sein.
- Kleinere Klassen: Die Unterstufe – Kinder ab 10 Jahren (spätestens ab 12 Jahren) – soll ab 7. Dezember Schichtunterricht erhalten. Damit sollen auch gedrängte Schulbus-Situationen vermieden werden. Wie und ob die Länder das umsetzen, dürfte noch offen sein. Geplant ist Maskenpflicht in den Schulen.
- Oberstufe: Sie soll als Letztes wieder in der Schule unterrichtet werden. Bleibt vorerst wohl im Home-Schooling.
- Universitäten: Hochschulen bleiben noch länger im Fernunterricht.
Handel: Soll mit Abstand ebenso öffnen wie Friseure
- Sicherheit: Der Handel soll ab 7. Dezember – so denn die Zahlen genügend runtergehen – ebenfalls wieder öffnen. Mit einer Zehn-Quadratmeter-Regelung und Maskenpflicht. Shoppingcenter sollen zudem Szenen wie vor dem Lockdown durch Sicherheitspersonal verhindern.
- Friseure: Zur selben Zeit sollen auch Friseure und Dienstleister mit ähnlichen Hygienekonzepten wieder im Salon betreuen dürfen.
Gastro: Restaurants und Hotels mit Regeln
- Stufen: Restaurants sollen, falls die Hospitalisierungsraten andauernd stabilisiert sind, rund um den 15. Dezember wieder aufmachen. In der ersten Welle hatten sie den Vorzug vor den Schulen erhalten. Hier könnten die Sechs-Personen-Regeln aufrechterhalten bleiben.
- Hotels: Sie sollen rechtzeitig zur Weihnachtssaison wieder Gäste begrüßen dürfen. Hier soll aber auf Buffets verzichtet werden oder diese nur mit strengen Sicherheitsvorkehrungen ermöglichen. Zudem bleibt diesmal die Maskenpflicht im Tourismus.
Bars & Nachtgastro: Kein Party-Betrieb mehr
- Sitzen: Die Bar- und Klubszene wird heuer wohl nicht mehr öffnen dürfen. Da diese Bereiche als Superspreader gelten, sollen diese als Letztes und nur unter strengen Auflagen öffnen.
Ausgangsbeschränkung: Bis Mitte Dezember
- Nachts: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen fallen erst mit Gastro-Öffnung. Sie bleiben bis Mitte Dezember vorläufig aufrecht.