Coronavirus

Was beim zweiten Lockdown alles anders ist

Teilen

Ab Dienstag, 0 Uhr, startet der zweite Lockdown in Österreich - einige Punkte sind bereits aus dem ersten Lockdown bekannt, andere sind neu. Der Überblick:

Seit Sonntagnachmittag ist es offiziell: In Österreich tritt ab Dienstag, 0 Uhr, ein neuer Lockdown in Kraft. Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr fällt der zweite Lockdown nun "softer" aus. So dürfen Handel und Dienstleistungsbetriebe offen bleiben - auch die Schulen bleiben vorerst geöffnet. oe24 hat den Überblick über die neuen Maßnahmen - und was nun alles anders ist:

Handel, Frisöre, Kosmetiker weiter geöffnet

Mussten Dienstleister wie Frisöre, Masseure oder Kosmetiker während des ersten Lockdowns schließen, dürfen sie nun - unter Einhaltung strenger Hygienebestimmungen - weiter geöffnet bleiben. Sofern bei einer Dienstleitung der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss für Schutzmaßnahmen gesorgt werden.

Neu ist nun auch, dass während des zweiten Lockdowns ALLE Geschäfte geöffnet bleiben -  mit der Regelung, dass pro Kunde 10m² zur Verfügung stehen müssen. 

Ausgang: Ab 20 Uhr beschränkt

 
Neu ist die nächtliche Ausgangsbeschränkung, die besagt: „Das Verlassen des privaten Wohnbereichs (…) von 20 Uhr bis 6 Uhr früh ist nur noch zu folgenden Zwecken zulässig“:
  • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben usw.,
  • Betreuung und Hilfeleistungen sowie Ausübung familiärer Rechte (hierunter fällt auch das Gassigehen mit Haustieren),
  • Deckung der ­persönlichen Grundbedürfnisse,
  • berufliche Zwecke,
  • physische und psychische Erholung, darunter fällt zum Beispiel Spazierengehen, Joggen, Radfahren.
Privater Raum: Garagen-, Garten- und Scheunenpartys sind verboten. Neu ist die Zwei-Haushalts-Regel: Zu Besuch sollen jeweils nur Angehörige eines Haushalts kommen – das bis 20 Uhr.
Abstand: An öffentlichen Orten gilt wieder der Mindestabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht im Haushalt leben. 
Masken: In öffentlichen geschlossenen Räumen ist auch im zweiten Lockdown ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Anders als im ersten Lockdown ist die Visier-Regel: Aus Gesundheitsgründen kann ein Face-Shield getragen werden (kein Kinn-Visier!), aber nur mit ärztlichem Attest.
 
Öffis: In Öffis (auch Flugzeug) gilt der Mindestabstand – kann aber in Ausnahmefällen unterschritten werden. Maske ist verpflichtend zu tragen, auch in U-Bahn-Stationen, auf Bahnsteigen usw.
Fahrgemeinschaften, Taxis usw. können genutzt werden, wenn in jeder Sitzreihe nur zwei Personen sitzen (gilt auch für Fahrschulen) - im ersten Lockdown gab es diesbezüglich noch keine Regelung.
 

Gastro & Hotels: Take-Away begrenzt, Ausnahmen für Hotels

 
Take-away: Die Gastronomie macht wie auch im ersten Lockdown für vier Wochen zu. Sie darf nur noch Take-away und Lieferservices anbieten. NEU: Take-away ist allerdings nur noch von 6 Uhr bis 20 Uhr erlaubt. Hotels müssenzwar ebenfalls schließen – für Geschäftsreisende (auch Arbeiter auf Montage) gibt es im zweiten Lockdown jedoch Ausnahmen.
Prostitution ist auf jeden Fall verboten.
 

Kultur/Events: Kein Publikum

 
Der gesamte Kulturbetrieb muss wie im ersten Lockdown pausieren. Das betrifft die Oper ebenso wie Konzerte, Theater und Kinos. Alle Veranstaltungen (z. B. Messen) werden gestoppt; verboten sind auch Hochzeitsfeiern und Geburtstagsfeiern.
Kirchen: Messen und Gottesdienst bleiben erlaubt – es gilt Maskenpflicht. Bei Begräbnissen gilt: maximal 50 Personen, Masken und Abstand.
Hochzeiten sind am Standesamt erlaubt.
 

Schulen: Bleiben im zweiten Lockdown offen

 
Kindergärten, Volksschulen sowie die Unterstufen bleiben diesmal offen. Für 10- bis 14-jährige Schüler kann die Direktion in kritischen Situationen eine Maskenpflicht verordnen. Oberstufenschüler sollen ins E-Learning. Auch für Universitäten und Fachhochschulen gilt das Distance Learning.
 

Homeoffice: Nur ein Appell

Unternehmen, die können, sollen auf ­Homeoffice umstellen - dies ist jedoch kein Muss. Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, (außer es gibt Plexiglaswände). Ist das Abstandhalten nicht möglich, gilt Maskenpflicht.
 
 

Fitnessstudios sperren wieder zu

 
Profisport darf zwar diesmal weiterhin ausgeübt werden - jedoch nicht mehr vor Publikum. Private Kontaktsportarten (Fußball, Kampfsportarten etc.) müssen wie im ersten Lockdown pausieren.
Für den Skisport gilt: Nur Tourengeher können den Sport ausüben – Seilbahnen, Gondeln & Lifte sind geschlossen.
Fitnessstudios, Hallenbäder usw. sperren auch wieder zu.
 

Spitäler/Heime: Zugangshürden

 
Neue Regelung für Pflegeheime: Bewohner dürfen nur einen Besucher pro zwei Tagen empfangen, allerdings müssen das zwei verschiedene Personen sein. Besucher brauchen einen negativen Test. Ist das nicht möglich, muss eine CPA- oder eine höherwertige Maske getragen werden.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.