Übergangsfrist vorbei

Anonyme Wertkarten sind Geschichte

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Bestehendes Guthaben kann auch ohne Registrierung noch aufgebraucht werden.

Seit Sonntag ist es vorbei mit der anonymen Nutzung von Wertkartenhandys in Österreich. Nun gilt die im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verankerte Registrierungspflicht für alle. Das Gesetz trat eigentlich bereits am 1. Jänner in Kraft, bis 1. September 2019 gab es für bestehende Prepaid-SIM-Karten-Kunden eine Übergangsfrist.
 
 

Bestehendes Guthaben noch gültig

Laut Verkehrsministerium mussten sich seit 1. Jänner schon bisher Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter registrieren. Nun sind auch bestehende Kunden betroffen: Sie müssen sich beim ersten Aufladen ihres Guthabens registrieren lassen. Bestehendes Guthaben kann allerdings noch aufgebraucht werden. Die Maßnahme der ÖVP-FPÖ-Regierung sollte der Kriminalitätsprävention und der Verbrechensaufklärung dienen, weil es Kriminellen so viel schwerer falle, verdeckt zu agieren.
 
 

Viele SIM-Karten gar nicht in Handys

Die Mobilfunkanbieter zeigten sich allerdings skeptisch. Außerdem machte beispielsweise Magenta darauf aufmerksam, dass jede fünfte Karte nicht in Handys verwendet wird. Andere Anwendungszwecke sind beispielsweise Alarmanlagen, Kameras, Drohnen, Mähroboter, Smartwatches, Haustier-Tracker, WLAN-Hotspot, Navigationsgeräte, Internet-Router, Notebooks und Tablets.
 
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