Grüner Pass ungültig?

Booster-Impfung: Wirbel um falsch ausgestellte Zertifikate

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Für Betroffene kann der Fehler bei 2G/3G-Kontrollen teuer werden - laut Grünem Pass nicht vollimmunisiert.

In der Vorwoche haben wir gezeigt, wie man sich  die Booster-Impfung in den „Grünen Pass“ eintragen kann . Alles was man dazu benötigt, ist das neue Zertifikat, in dem der dritte Stich mit 3/3 vermerkt ist. Sobald man das aktualisierte Zertifikat per QR-Code oder PDF in die App geladen hat, kann man bei etwaigen Polizeikontrollen blitzschnell bestätigen, dass man die 2G- oder 3G-Regel erfüllt. Doch leider scheint es bei der Ausstellung der Zertifikate zu massiven Problemen zu kommen, was für die Betroffenen teuer werden kann. Doch mittlerweile hat sich die Sache relativiert. Denn laut dem Gesundheitsministerium handelt es sich um keinen Fehler (siehe letzten Absatz).

Trotz Booster nur 2 Impfungen eingetragen

So berichtet uns der Leser Ing. Alexander W., dass bei ihm trotz Booster-Impfung, die er am 18. November erhalten hat, nach wie vor die Angabe 2/2 im Impfzertifikat steht. Herr W. hat uns auch sein Zertifikat mit der fehlerhaften Angebe geschickt. Dort ist zwar der 18. November als letzter Impftermin eingetragen, doch bei der Anzahl der Dosen steht nach wie vor 2/2 statt 3/3. Und offenbar handelt es sich bei ihm um keinen Einzelfall.

Booster-Impfung: Wirbel um falsch ausgestellte Zertifikate
© Privat

 

„Große Anzahl an Personen betroffen“

Zunächst versuchte er es mit mehreren Anrufen bei der Hotline. Doch bei dieser sei er immer nach 20 Minuten rausgeflogen. Zudem habe er ein Ticket erstellt und mehrmals nachgebohrt. Es gab aber auch hier keine Antwort von der zuständigen Behörde. Am heutigen Donnerstag konnte er endlich jemanden erreichen. Doch die Auskunft war alles andere als zufriedenstellend. Herrn W. wurde mitgeteilt, dass der Fehler bekannt sei und eine große Anzahl von Personen betreffe (alle die unter 120 Tagen nach der Zweitimpfung zum Boostern gekommen sind) – laut ihm mehrere 10.000. Eine Lösung gibt es (noch) nicht.

Glück im Unglück bei Polizeikontrolle

Kurz nach der dritten Impfung wäre ihm der Fehler sogar beinahe teuer gekommen. Am 20. November (zwei Tage nach dem Booster) wurde er von der Polizei kontrolliert. Da man in Österreich aber erst 14 Tage nach dem zweiten Stich als vollimmunisiert gilt, war sein Grüner Pass nicht gültig. Denn da war ja nicht die dritte sondern erst die zweite Impfung eingetragen. Zum Glück hatte Alexander W. jedoch seinen Laptop mit dabei. Über diesen konnte er ELGA (elektronische Gesundheitsakte) öffnen und den Beamten beweisen, dass er bereits dreimal gegen das Coronavirus geimpft ist. Deshalb blieb ihm eine Geldstrafe erspart.

Schnelle Lösung gefordert

Da aber nicht alle Betroffenen immer einen Laptop zur Hand haben dürften bzw. in ELGA einsteigen können (Handy-Signatur nötig), fordert Herr W. nun eine schnelle Behebung des Fehlers. Diese Forderung dürft im Sinne all jener sein, deren Zertifikat falsch ausgestellt wurde. Seine Verärgerung brachte er abschließend auch noch zum Ausdruck: „Ich finde es eine Frechheit, die persönliche Freiheit teilweise auf den Grünen Pass zu hängen, und nicht einmal in der Lage zu sein, einen einfachen EDV Prozess so zu lösen, dass dieser ordentlich und richtig funktioniert.“

[UPDATE 15:50 Uhr] Stellungnahme des Gesundheitsministeriums

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums hat uns am Donnerstagnachmittag mitgeteilt, dass es sich bei dem Eintrag um keinen Fehler handelt. Nur wenn man sich an den vorgegebenen Mindestabstand zwischen Zweit- und Drittimpfung von vier Monaten (120 Tage) hält, bekommt man im Zertifikat den Eintrag 3/3. Wird die empfohlene Zeitspanne unterschritten, bleibt es bei der Angabe 2/2. Dennoch ist die dritte Impfung wie im Normalfall 270 Tage nach dem "Stichtag" gültig. Bei Herrn W. sind das also 270 Tage ab dem 18. November. Stünde im Grünen Pass 3/3 würde sich daran auch nichts ändern. 

Außerdem gilt der zweite Stich laut dem Gesundheitsministerium ab dem Tag der Impfung. Eine zweiwöchige Wartezeit bis zur Vollimmunisierung gibt es laut der aktuellen Verordnung nicht (mehr). Hier dürften also die Polizisten bei der Kontrolle einen Fehler gemacht haben. 

Abschließend kann man also festhalten, dass es den Eintrag 3/3 für die Booster-Impfung nur dann gibt, wenn man die empfohlene 4-Monats-Frist einhält. Auf die Länge der Gültigkeit hat der Eintrag keine negativen Auswirkungen. Und da die Vollimmunisierung ab dem Tag der zweiten Impfung gilt, darf man auch nicht bestraft werden. 


  

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