Kritik an Hype-App wächst

Experten warnen vor Nutzung von Clubhouse

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Nutzer würden für die beliebte Audio-Anwendung einen hohen Preis bezahlen.

Die Internet-Talk-App " Clubhouse " wächst nach wie vor rasant. Aufgrund der  angekündigten Android-Version  ist sie auch ganz klar auf dem Weg zum Massenprodukt. "Wir konzentrieren uns darauf, Clubhouse für die ganze Welt zu öffnen", kündigten die Unternehmensgründer Paul Davison and Rohan Seth kürzlich an. Mit dem Erfolg wächst aber auch die Kritik. Vor allem Verbraucherschützer sehen die rasante Verbreitung mit Sorge - sie werfen Clubhouse Verstöße gegen Datenschutzregeln vor. Die App soll sogar gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.

>>>Nachlesen:  Clubhouse kommt auch auf Android-Smartphones

Kontaktzugriff und Gesprächsaufnahmen

Wie berichtet, müssen die Nutzer bei der Registrierung der Clubhouse-App den Zugriff auf sämtliche gespeicherten Kontakte erlauben. "So besteht die Gefahr, dass Schattenprofile erstellt und zu Werbezwecken genutzt werden", warnt die deutsche Verbaucherschützerin Annabel Oelmann. Dies sei aber laut DSGVO unzulässig, da die Betroffenen nicht vorab über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiert würden.
 
Zudem können bei Clubhouse alle Gespräche aufgezeichnet werden, wenn beispielsweise während des Live-Gesprächs ein Regelverstoß gemeldet wird. "Wer dann aber Zugriff auf die Gesprächsinhalte bekommt und wer und wann über die Löschung der Gespräche entscheiden wird, bleibt im Dunkeln", kritisiert Oelmann. Darüber hinaus sammele Clubhouse auch Nutzungs-Daten zur Erstellung eines Kommunikationsprofils.
 
Welche Daten genau für welche Zwecke erhoben und verarbeitet werden, bleibe dabei offen, werfen Kritiker dem Unternehmen weiter vor. Die deutsche Verbraucherzentrale kommt zu dem Schluss: Nutzer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie die Nutzung von Clubhouse mit der Preisgabe ihrer persönlichen Daten sowie der ihrer Familie, Freunde und Bekannten bezahlen. Das ist zweifellos ein hoher Preis. Deshalb warnen sie sogar vor der Nutzung.
 
 

Schwieriger Zugang sorgt für Begehrlichkeit

Das Geschäftsprinzip beruht auf einer Mischung aus Offenheit für lockere Gespräche mit Freunden oder interessanten Menschen rund um die Welt einerseits und einem Hauch von Exklusivität andererseits. Erreicht wird dies durch ein  Einladungsprinzip : Bei Clubhouse mitreden kann nur, wer von einem bestehenden Nutzer eingeladen wird - der wiederum vorerst nur höchstens zwei Einladungen an andere verschicken darf.
 
Wer es geschafft hat, den Zugang zu ergattern, der kann sich in virtuelle Räume begeben und dort per Audio-Signal real mit anderen dort Anwesenden sprechen. Ein Video-Signal ist nicht vorgesehen. Tausende solcher Räume stehen dafür zur Verfügung. Der (noch) Ausschluss der Android-Nutzer - in Österreich die große Mehrheit - liegt dem Unternehmen zufolge an technischen Gründen und soll, wie es heißt, möglichst bald beendet werden.
 
 
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