Mit dem neuen "Bürgernotebook" können Sie Amtswege künftig online erledigen. Fast jeder Schein wird Ihnen ausgestellt.
Medienministerin Heidrun Silhavy hat am Donnerstag das erste Notebook mit integriertem Kartenlesegerät für die Bürgerkarte und vorinstallierter Software zur Abwicklung von elektronischen Behördenwegen präsentiert. Dieses kann sich sehen lassen, denn damit kann man künftig seine Behörden- und Finanzangelegenheiten online abwickeln, ohne das lästige Anstellen bei den verschiedenen Ämtern.
Was das Notebook alles kann
Das Notebook wird in Kooperation mit
Fujitsu-Siemens angeboten. Es handelt sich um das "AMILO Pi2250" -
ein 15,4 Zoll-Gerät mit 320 GB Harddisk und einem C2D T5515-Prozessor. Es
verfügt über einen integrierten Kartenleser, der zum Einlesen der
Bürgerkarte benötigt wird. Auch die Software für den Gebrauch der
Bürgerkarte ist schon vorinstalliert. Doch was hat es damit jetzt eigentlich
auf sich?
Wie man die Karte aktiviert
Die Bürgerkarte ist vor allem dazu
da, sich Amtswege zu erleichtern. Jede Karte, die über einen Chip verfügt -
etwa die E-Card oder die Bankomatkarte - kann Ihre "Bürgerkarte"
werden - wenn sie aktiviert wird. Dies geschieht entweder über eine
Online-Aktivierung mit Aktivierungscode in einem RSa-Brief, einer
persönlichen Registrierung in einer der Registrierungsstellen sowie über
FinanzOnline.
Was die Karte alles kann
Wenn man die Bürgerkarte einsetzt, hat
man sieben Tage die Woche zu jeder Uhrzeit die Möglichkeit, seine Amtswege
zu erledigen. Vom Online-Stipendium bis zum Finanzamtsbesuch ist alles
möglich. Ihre Strafregisterbescheinigung bekommen Sie auf diese Weise. Die
Einkommenssteuererklärung kann auf diesem Wege erledigt werden. Auch wenn
Sie ihre Geburtsurkunde verloren haben, oder Ihren
Staatsbürgerschaftsnachweis - er wird Ihnen sofort wieder ausgestellt. Bei
bestimmten Banken ist auch E-Banking möglich.
Wo es erhältlich ist und was es kostet
Das "Bürgernotebook"
ist in limitierter Stückzahl ab Dienstag, 2. September, bei Media Markt und
Saturn um 699 Euro erhältlich.