Achtung vor gefälschten Produkten

Die besten Tipps fürs Online-Shopping zu Weihnachten

Teilen

Finanzverwaltung informiert über Produktpiraterie und Souvenir-Kauf auf Weihnachtsreisen.

Dem Online-Handel werden hohe Wachstumsraten durch das Weihnachtsgeschäft prognostiziert. Als besonders beliebt erweisen sich exklusive Textilien sowie Technisches rund um Smartphone und Co.

Die österreichische Zollverwaltung warnt in diesem Zusammenhang vor gefälschten Produkten, die nicht nur Auswirkungen auf die Wirtschaft, den fairen Wettbewerb und den Arbeitsmarkt haben, sondern auch gravierende Gesundheitsbedrohungen für die Konsumentinnen und Konsumenten darstellen können.
Im Jahr 2016 hat der heimische Zoll bisher mehr als 52.000 gefälschte Markenwaren im Originalwert von nahezu 2,5 Millionen Euro aufgegriffen – erfahrungsgemäß werden es zur Weihnachtszeit noch mehr.

Gefahrenquelle Fälschungen im Internet

Längst sind Fälschungen nicht mehr nur im Bereich von Luxusgütern vorzufinden. Insbesondere bei technischen Artikeln wie Smartphones oder Tablets, bei Kinderspielzeug, Bekleidung und Sportartikeln kann die österreichische Zollverwaltung erfahrungsgemäß in der Vorweihnachtszeit signifikante Zunahmen an Aufgriffen gefälschter Produkte verzeichnen. In diesem Zusammenhang alarmierend ist die Gefährdung von Konsumentinnen und Konsumenten durch solche Produktfälschungen. Viele davon stellen eine ernste Bedrohung für die Gesundheit der Verbraucherinnen und der Verbraucher dar.

Angesichts der Möglichkeit, ein vermeintliches Schnäppchen zu ergattern, werden diese Risiken leider oftmals nicht ausreichend ernst genommen. Dabei sind die möglichen Schäden, die durch Produktfälschungen hervorgerufen werden können, keinesfalls einfach abzutun. Von Allergien durch billige giftige Farben in gefälschten Textilien, Augenschäden durch nachgemachte Sonnenbrillen ohne UV-Schutz, Hautverätzungen durch gefälschte Waschmittel oder nachgemachte Körperpflegemittel über Verletzungen durch explodierende Mobiltelefone, durch Verwendung gefälschter Akkus bis hin zu Verletzungen bei Kindern durch nachgeahmtes Kinderspielzeug, das nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen und Qualitätsstandards entspricht - diese teils gravierenden Bedrohungen durch Plagiate rücken den Kauf von Fälschungen weit weg vom "Kavaliersdelikt", als das er noch zu oft angesehen wird.


Seriosität und Vertrauen beim Online-Shoppen

Beim Online-Shopping sollte deshalb immer auch bedacht werden, dass ein vermeintlich günstiges Produkt vielleicht nur deshalb so günstig angeboten werden kann, weil es kein Originalprodukt, sondern eine billige, qualitativ minderwertige Fälschung ist. Besonderes Augenmerk sollte daher darauf gelegt werden, Waren möglichst nur bei seriösen Anbietern zu bestellen. Gerade Markenware sollte nur bei bekannten, etablierten Unternehmen gekauft werden, die auch online ähnlich seriös arbeiten wie in herkömmlichen Geschäften.

Mehr Informationen über Produktpiraterie, Shopping im Internet und die österreichische Zollverwaltung finden Sie hier: http://bit.ly/BMF-Produktpiraterie http://bit.ly/BMF-Online-Shopping

Shoppen auf Fernreisen

Auch Fernreisen nehmen zu Weihnachten und um den Jahreswechsel zu. Wer nach dem Urlaub wieder nach Österreich zurückkehrt, möchte bei der Einreise und beim Zoll natürlich keinen Ärger haben.

Tierische Souvenirs

Nicht jedes Souvenir ist bei der Einfuhr unbedenklich. Der Schlangenledergürtel, die Krokodilledertasche, Schnitzereien aus Elfenbein oder Schmuckstücke aus Korallen beispielsweise unterliegen dem Artenschutz ebenso wie exotische Felle und Häute, Orchideen, Kakteen oder am Strand gefundene Riesenmuscheln. Der Schutz von Flora und Fauna gibt also vor, bestenfalls keines dieser "außergewöhnlichen Souvenirs" zu kaufen. Mit der Entscheidung, von solchen Mitbringseln abzusehen, wird unsere Tier- und Pflanzenwelt nachhaltig geschützt. Alle Urlauber sollten sich deshalb beim Souvenirkauf in fernen Ländern vergewissern, dass es sich um keine durch das Washingtoner Artenschutzabkommen besonders geschützte Tier- oder Pflanzenart handelt und damit einem Vermarktungsverbot unterliegen.

Wenn das Tier oder die Pflanze vom Zoll entdeckt wird und ohne Genehmigung eingeführt werden sollte, wird das geschmuggelte "Souvenir" beschlagnahmt, eine Geldstrafe verhängt sowie - im schlimmsten Fall - ein Finanzstrafverfahren gegen den Urlauber eingeleitet wird. Am besten ist daher, sich bereits im Vorhinein zu informieren, was unter welchen Bedingungen eingeführt werden darf. Legal können bestimmte Arten nämlich nur mit entsprechenden Ein- und Ausfuhrgenehmigungen mitgenommen werden. Dem österreichischen Zoll ist es ein besonderes Anliegen, den Artenschutz zu vollziehen und damit die Artenvielfalt unserer Erde zu schützen und für die Nachwelt zu erhalten.

BMF-App

Die BMF-App des Finanzministeriums informiert Sie auch umfassend über die Zollbestimmungen, die bei der Einreise nach Österreich zu beachten sind. Dieser Teil der App funktioniert auch im Offline-Modus und ist daher problemlos im Ausland verwendbar. Die BMF-App steht im jeweiligen Smartphone-Store – Google Play, iTunes, Windows App-Store sowie der BlackBerry World – gratis als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie im zugehörigen Folder:
http://bit.ly/BMF-Folder-Artenschutz
Generelles zum Zoll auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen: http://bit.ly/BMF-Zoll

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.