Auf elektronischem Weg sollen Bürger in Zukunft noch mehr Amtswege erledigen.
Vereinfachung bei Geburt und Eheschließung
Derzeit haben die
Bürger bei der Geburt eines Kindes 7,36 Stunden Behördenwege zu absolvieren.
Das beginnt bei der Einholung von Informationen über mögliche Beihilfen (Kinderbetreuungsbeihilfe, Familienzuschuss für einkommensschwächere Familien) bis hin zur Ausstellung der Geburtsurkunde. Künftig soll bei der Geburt eines Kindes das Beratungsservice für Familienleistungen zentral auf elektronischem Weg verfügbar sein, um frisch gebackenen Eltern Zeit und Geld bei Meldung, Beratung und Ansuchen von Leistungen zu ersparen.
Auch bei Eheschließungen sollen künftig die Behördenwege bundesweit elektronisch umgesetzt werden. Der wiederholte Gang auf das Standesamt könnte den Heiratswilligen dadurch erspart bleiben.
Personenstandsregister soll zentralisiert werden
Bis dato werden
Personenstandsbücher in Österreich lokal geführt, das heißt, es gibt
unterschiedliche Bücher für Geburten, Vaterschaftsanerkenntnis,
Eheschließung, eingetragene Partnerschaften, Adoption, Namensänderungen,
etc. In Zukunft sollen diese lokalen Register in ein Zentrales
Personenstandsregister (ZPR) umgesetzt werden.
Eine dafür ins Leben gerufene Arbeitsgruppe aus Bundesministerium für Inneres, Bundeskanzleramt (BKA), den Ländern und Gemeinden sollen die lokalen Register überprüfen und Lösungsvorschläge erarbeiten, wie die Daten bestmöglich zentralisiert werden können.
Dies soll den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und die Kosten, die durch die verschiedenen Stellen, in denen die Personendaten momentan erhoben werden, entstehen, einsparen.