Automatische SMS

Gesetz gegen Horror-Kosten fürs Handy

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Ein Warn-SMS ab Erreichen eines Limits bringt mehr Sicherheit für die Nutzer.

Schock-Rechnungen für Internet am Handy in Höhe von vielen tausend Euro soll es künftig nicht mehr geben. Infrastrukturministerin Doris Bures will das per Gesetz unterbinden. Die entsprechende Novelle zum Telekommunikationsgesetz soll am 23. August den Ministerrat passieren.

Vorgaben
Folgende Auflagen für die Mobilfunker sollen den Konsumenten ab Anfang 2012 Schutz vor Horror-Kosten bringen:

  • Information: Kunden müssen sich jederzeit im Web oder per SMS über den Stand ihrer laufenden Kosten informieren können.
  • Warn-SMS: Bei erreichen individuell festlegbarer Limits (Datenvolumen und Kosten) kommt ein Warns-SMS. Wer weiter downloaden will, muss das bestätigen. auch eine Sperre soll man einrichten können.
  • Kostenlos: all das darf für die Kunden nichts kosten, so Bures. Die Mobilfunker haben etliche dieser Konsumentenschutz-Vorgaben bereits freiwillig eingerichtet.

In Umsetzung einer EU-Richtlinie dürfen Neuverträge im Übrigen künftig maximal 24 Monate Laufzeit haben. (sea)

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