Deutsches Urteil schränkt Geschäftsbedingungen des Online-Konzerns ein.
Deutsche Google-Nutzer sind künftig besser vor Zugriffen des Internetriesen auf ihre persönlichen Daten geschützt.
Gerichtsurteil schränkt Google ein
Das Landgericht Hamburg
schränkte die Zugriffsmöglichkeiten von Google auf die Daten deutscher
Anwender in wichtigen Punkten ein, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Demnach verstießen mehrere
Klauseln der Geschäftsbedingungen gegen geltendes Datenschutzrecht oder
benachteiligten die Google-Nutzer unzulässig.
Datenweitergabe verboten
Die bisherigen Nutzungsbedingungen
hätten Google unter anderem erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen
Nutzerdaten an Unternehmen weiterzugeben oder mit Daten anderer Anbieter zu
abzugleichen, teilte der vzbv mit. Demnach war der Internetdienst auch dazu
berechtigt, Personendaten zu Werbezwecken zu verwenden. Dies habe jedoch
gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Deswegen seien die Klauseln für
unwirksam erklärt worden. Dem Datenschutzgesetz zufolge müssen Verbraucher
der Verwendung persönlicher Daten eindeutig zustimmen.
Auch kassierten die Richter den Angaben zufolge Klauseln, die Google den Zugriff auf E-Mails oder andere Nutzerinhalte genehmigten. Demnach wäre es dem Internetdienst etwa möglich gewesen, E-Mails durchzusehen, zu überprüfen und zu löschen. Auch hätten die Richter eine Bestimmung untersagt, die Google die Veröffentlichung von Inhalten erlaubt hätte, deren Urheberrecht und die Ansprüche daraus aber bei den Google-Nutzern liegen. Im schlimmsten Fall hätte Google auch private Dokumente veröffentlichen dürfen, die Nutzer auf ihrem Konto speichern.
Suchmaschine war gestern
Google ist schon längst nicht mehr nur
eine Suchmaschine. Nutzer können bei dem Internetkonzern auch Dokumente
erstellen und speichern, E-Mails schreiben oder ihren Terminkalender
verwalten.