Wiener Handelsgericht verurteilte unseriöse Webseite wegen Intransparenz.
Die heimische Arbeiterkammer (AK) hat beim Wiener Handelsgericht einen Erfolg gegen einen unseriösen Download -Anbieter errungen: Wichtige Vertragsbestimmungen müssen klar angegeben sein, lautet das rechtskräftige Urteil. Preis, Leistung und Rücktrittsrecht nur in den Geschäftsbedingungen oder im Fließtext reichen nicht - auch nicht, falls die Geschäftsbedingungen per E-Mail geschickt werden. "Das Urteil gilt nur für den Beklagten, hat aber Klarstellung für alle unseriösen Anbieter", meinte AK-Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.
Nur mit teurem Abo "kostenlos"
Die AK hatte Anfang 2010 Klage gegen die Premium Content GmbH aus Deutschland eingebracht. Die Anbieter warben auf der Webseite "www.my-downloads.de" mit "gratis erhältlicher" Software wie Open Office, Adobe Reader oder Flash Player. Dies war aber mit einem zweijährigen Abo zum Preis von bis zu 200 Euro verbunden. "Wir haben geklagt, weil die Angaben irreführend sind", sagte Mödlhammer.
Schadenssumme von 10 Mio. Euro pro Jahr
Mit dem "Gratis"-Trick im Internet ziehen unredliche Anbieter Konsumenten pro Jahr rund zehn Millionen Euro aus der Tasche. "Wer einmal seine Daten abgesendet hat, wird auch schon zur Kassa gebeten. Denn Preisangaben sind im Kleingedruckten versteckt", kritisierte der Konsumentenschützer. "Wer nicht zahlt, dem wird sofort mit Anwalt, Gerichtskosten und Strafanzeigen gedroht." Vor allem Jugendliche tappten in die Falle. Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs würden die Betreiber nicht abschrecken. "Die Kosten zahlen sie aus der Portokassa - im Schnitt 1.000 Euro", so Mödlhammer.