Frist endet am 1. September

Handy-Wertkarten unbedingt registrieren

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Ohne Registrierung können die Karten ab 1. September 2019 nicht mehr aufgeladen werden.

Mit Anfang des Jahres 2019 ist die Identifizierungspflicht für alle Mobilfunknutzer in Kraft getreten. Seit dem ist keine anonyme SIM-Karten-Aktivierung mehr möglich. Wer noch eine ältere Wertkarte hat, muss diese bis Ende August registrieren. Denn wie berichtet, läuft die Übergangsfrist am 1. September 2019 ab. Bestehende Nutzer von Wertkarten müssen die Registrierung ihrer bis dahin anonymen SIM-Karten bis kommenden Samstag nachgeholt haben. Passiert das nicht, kann die Karte nicht mehr aufgeladen und nach Verbrauch des Guthabens nicht mehr aktiv genutzt werden. 
 
Die Registrierung ist unabhängig von der Art der Benutzung und betrifft damit auch Wertkarten, die zum Beispiel in Alarmanlagen, Internet-Routern, Rasenmähern, Drohnen, etc. verwendet werden. Offizielle Zahlen gibt es zwar nicht. Doch die Anbieter und Behörden gehen davon aus, dass österreichweit noch Tausende Kunden die Registrierung nachholen müssen.
 

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Detaillierte Erfassung

Der Mobilfunkanbieter muss dabei persönliche Daten wie Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Bei juristischen Personen wie Vereinen oder GmbH muss eine vertretungsbefugte Person einen geeigneten Registerauszug vorlegen. Die „Identifikationsverordnung“ gibt die zulässigen Verfahren für die Registrierung vor: etwa beim Betreiber im Shop, bei deren Vertriebspartnern (z.B. Handyshops oder Elektrofachhandel), durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“). 
 

Kostenlos registrieren über Spezial-Website

Kunden von zahlreichen Wertkarten-Anbietern - A1 (inklusive Bob und yesss!), Magenta (inklusive tele.ring), S-Budget, Georg, educom, etc. - haben die Möglichkeit, ihre Wertkarte online über www.wertkartenregistrierung.at in wenigen Schritten kostenlos zu registrieren. Es ist zumeist lediglich die Angabe der Rufnummer, des Namens und des Geburtsdatums sowie die Eingabe der Ausweisnummer eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig. Bei der Registrierung einer juristischen Person, etwa Vereinen oder GmbH, ist es notwendig, dass eine vertretungsbefugte Person einen geeigneten Registerauszug zur Verfügung hat.

>>>Nachlesen:  Website bietet kostenlose Wertkarten-Registrierung

In Shops teils kostenpflichtig

Die Betreiber dürfen für die Registrierung Entgelte verlangen. Manchmal verlangen Vertriebspartner und Handyshops eine Aufwandsentschädigung, wenn sie die Registrierung durchführen. In den A1-Shops werden beispielsweise pro Registrierung 5 Euro fällig. Die Registrierung in anderen Registrierungsstellen wie zum Beispiel Postfilialen (je nach Anbieter), ausgewählten Fachhändlern und Trafiken ist ebenfalls kostenpflichtig möglich. Hofer verlangt bei seinen HoT-Kunden in den Filialen (und online) keine Gebühr.

Die erfolgreiche Registrierung ist für die Mobilfunkanbieter übrigens verpflichtend. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, drohen Strafen bis zu 37.000 Euro.

>>>Nachlesen:  Viele SIM-Karten stecken gar nicht in Handys

Externer Link

www.wertkartenregistrierung.at

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