Vorerst außer Kraft

Höchstgericht kippt ORF-Facebook-Verbot

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Verfassungsgerichtshof gewährte aufschiebende Wirkung bis zur Klärung.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das durch einen Bundeskommunikationssenat-Bescheid de facto verhängte Facebook-Verbot für den ORF am Freitag vorläufig außer Kraft gesetzt. Dies teilte der VfGH in einer Aussendung mit. Der ORF kann bis zur endgültigen VfGH-Entscheidung in der Causa Facebook wieder nutzen.

Neuerliches Verbot ausgesprochen
Der Bundeskommunikationssenat hatte, wie berichtet, mit einem Bescheid vor einigen Tagen neuerlich ein Facebook-Verbot für den ORF ausgesprochen, diesmal in dem Sinn, dass der ORF mit seiner Nutzung von Facebook gegen das gesetzliche Verbot "ständiger Foren" verstoßen würde. Der ORF brachte dagegen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf aufschiebende Wirkung.

Beschwerde bewilligt
Das Höchstgericht hat nun am Freitag beschlossen, der ORF-Beschwerde aufschiebende Wirkung zu gewähren. Der ORF habe ausführlich und nachvollziehbar begründet, warum die mit dem Bescheid verbundene sofortige Einstellung der Facebook-Seiten ein "unverhältnismäßiger Nachteil" sei. Zwingende öffentliche Interessen stünden aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen, hieß es in einer Aussendung.

Vorläufig außer Kraft
Das Facebook-Verbot - Stichwort "ständige Foren" - für den ORF ist damit ab sofort vorläufig außer Kraft gesetzt. Der ORF kann Facebook - wie nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom Sommer - wieder nutzen. Dies gilt solange, bis der Verfassungsgerichtshof über die Beschwerde des ORF zur Frage der "ständigen Foren" endgültig entschieden hat, wie das Höchstgericht mitteilte.

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