4000 Euro Strafe

ORF wegen Ö3-Trailern im TV verurteilt

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Ein Gericht bestätigte den Antrag eines mehrerer privater Radiosender.

Der ORF hat mit TV-Spots zu Veranstaltungen des Radiosenders Ö3 gegen das bestehende Crosspromotion-Verbot verstoßen. Konkret ging es um TV-Trailer, in denen auf "Ö3 Castings" im Vorfeld der Unterhaltungsshow "Die große Chance" hingewiesen wurde, sowie um Trailer zur Off-Air-Veranstaltung "Ö3 Blobbing". Da der ORF im Fernsehen nur sendungsbezogene Hinweise auf das Ö3-Programm spielen darf, haben mehrere Privatsender gegen den ORF einen Exekutionsantrag bei Gericht gestellt, dem nun stattgegeben wurde.

Der ORF muss demnach eine Strafe in Höhe von 4.000 Euro plus Anwaltskosten zahlen. Nach dem der APA vorliegenden Beschluss des Gerichts seien die beanstandeten Trailer im Sinne einer Imagewerbung für Ö3 werblich gestaltet und dazu geeignet, TV-Seher in das Programm von Ö3 zu ziehen, weil diese davon ausgehen könnten, dass die beworbenen Ö3-Veranstaltungen auch Gegenstand der Berichterstattung des Senders sind. Ein Hinweis auf einzelne Sendeinhalte liege jedoch nicht vor.

 

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