Raubkopierer können aufatmen - umstrittenes Gesetz nicht rechtsgültig!
Frankreichs oberste Verfassungshüter haben die umstrittene Internetsperre für Raubkopierer gekippt. Die Strafe widerspreche der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internets umfasse, erklärten der Verfassungsrat am Mittwoch. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde.
Gesetz von Beginn an umstritten
Das französische Parlament hatte
das umstrittene Gesetz nach monatelangen Diskussionen Mitte Mai beschlossen.
Die oppositionellen Sozialisten waren darauf vor den Verfassungsrat gezogen.
Der entschied nun ähnlich wie die Abgeordneten des Europaparlaments, die für
Sperrungen gleichfalls eine richterlicher Anweisung fordern.
Die
französischen Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das französische
Gesetz zu den Raubkopierern die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der
Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer bestraft
werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal
heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.
Inhalte des Gesetzes
Nach dem französischen Gesetz hätte eine
Kontrollstelle Raubkopierern zunächst Abmahnungen verschickt. Bei mehr als
zwei Verstößen drohte die Sperrung des Anschlusses für bis zu einem Jahr;
die Internet-Gebühren hätten dennoch weitergezahlt werden müssen. Im
Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer hatte sich die
Musik- und Filmindustrie verpflichtet, ihre Angebote künftig ohne
Kopierschutz auf den Markt zu bringen.