Der Suchmaschinenanbieter verletzt bei der Bildersuche keine Urheberrechte.
Der IT-Riese Google, dessen Markenwert derzeit auf rund 114 Milliarden Dollar geschätzt wird, verletzt bei seiner Bildersuche keine Urheberrechte. Zu diesem Ergebnis kam am Donnerstag der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Künstlerin ist mit Klage abgeblitzt
Damit blieb die Klage
einer Malerin und Grafikerin aus Weimar in letzter Instanz erfolglos. Sie
hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Trefferliste des
Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder als sogenannte
Thumbnails gezeigt werden. Der BHG folgte den Argumenten der Klägerin nicht.
Die Künstlerin habe ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder
gegeben, weil sie diese auch auf ihrer eigene Internetseite veröffentliche.
Zudem habe sie den Zugriff der Suchmaschinen auf ihr eigenes Portal
ermöglicht.