Wegweisendes Urteil

Löschen von Hassreden durch Facebook wohl rechtens

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Facebook darf Hassreden löschen, auch wenn keine Straftat vorliegt  

Die Löschung sogenannter Hassreden durch Facebook ist nach erster Einschätzung des deutschen Bundesgerichtshof (BGH) rechtmäßig. "Nach vorläufiger Auffassung des Senats hat Facebook das Recht auf Löschung auch dann, wenn keine Straftat vorliegt", sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, am Donnerstag. Der BGH verhandelte erstmals über einen entsprechenden Fall.

Seit April 2018 verbietet das soziale Netzwerk Hassreden, löscht sie und verhängt auch Kontosperren bei entsprechenden Kommentaren. Im konkreten Fall klagen zwei Nutzer gegen Facebook, deren als rassistisch eingestuften Kommentare gegen Migranten gelöscht worden waren. Zusätzlich wurden ihre Konten für drei beziehungsweise dreißig Tage gesperrt. Der III. Zivilsenat will das Urteil in den kommenden Wochen verkünden. (AZ: III ZR 179/20 und III ZR 192/20)

Auch Sperre gerechtfertigt

Die Kontoinhaber sehen durch das Vorgehen von Facebook ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Außerdem hätten sie vor den Maßnahmen angehört werden müssen. Sie verweisen auch darauf, dass sie den neuen Geschäftsbedingungen von Facebook nicht wirksam zugestimmt hätten. Denn die Zustimmung sei nur über ein Anklicken eines Links erfolgt. Aber auch hierzu sagte der Vorsitzende Richter, dass die Zustimmung wohl wirksam erteilt sei.

Im Zentrum der mündlichen Verhandlung stand am Donnerstag die Frage, ob ein Privatunternehmen das Recht habe, Kommentare herauszufiltern, die nicht strafbar seien. Der Anwalt der Kläger argumentierte, es sei Sache des Gesetzgebers, Einhalt zu gebieten, aber nicht die von privaten Unternehmen. Es müsse auch für Mindermeinungen das Recht geben, sie zu äußern. Jedenfalls könne eine Löschung nicht ohne vorherige Anhörung erfolgen. Herrmann hatte dagegen darauf hingewiesen, dass es neben dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch das Grundrecht auf freie Berufsausübung gebe, das Facebook beanspruchen könne.

Die Forderung, Nutzer müssten vor einer Löschung oder Sperre angehört werden, nannte der Facebook-Anwalt nicht praktikabel. Die Weiterverbreitung rassistischer Kommentare müsse schnell gestoppt werden. Angesichts von Shitstorms sei auch eine Sperre ohne vorherige Anhörung gerechtfertigt.
 

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