Update Neue Regelung

Private Internetnutzung von Beamten

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Laut der Ministerin stellt die Verordnung eine "Win-win-Situation" für alle Beteiligten dar.

Die Regierung hat am Dienstag eine Verordnung zur privaten Internetnutzung von Beamten während ihrer Dienstzeit erlassen. "Nun gibt es klare Spielregeln zur privaten Nutzung des Internets im öffentlichen Dienst", sagt Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zur heute im Ministerrat beschlossenen IKT-Verordnung (Informations- und Kommunikationstechnologie Verordnung).

Verordnung bringt Vereinheitlichung
Man habe damit sowohl den Mitarbeitern als auch den Dienstgebern eine klare Linie vorgegeben, betonte Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nach dem Ministerrat. Bis jetzt habe es in jedem Ressort unterschiedliche Regelungen zur privaten Internetnutzung während der Dienstzeit gegeben, erklärte Heinisch-Hosek. Nun gebe es eine einheitliche Linie, was eine "Win-win-Situation für alle Beteiligten" darstelle. Zusätzliche Regelungen der Ministerien seien aber nach wie vor erlaubt.

Privates ja - aber mit Einschränkungen
Die Verordnung besagt, dass Internet und E-Mails von den Bediensteten eingeschränkt privat genützt werden dürfen. Die Erfüllung der Dienstpflichten darf dadurch jedoch nicht negativ beeinflusst werden und dem Ruf und Ansehen des öffentlichen Dienstes nicht schaden. Die Verwendung illegaler Inhalte (z.B. Kinderpornographie) ist jedenfalls untersagt. "Die Arbeit der Bediensteten selbst oder ihrer Kolleginnen und Kollegen darf nicht behindert oder negativ beeinflusst werden", so die Ministerin. Und private Geschäfte im Internet abzuschließen ist nur dann erlaubt, wenn klar zu erkennen ist, dass das Geschäft privaten Charakter hat. Abschließend fügte Heinisch-Hosek hinzu, dass durch die Verordnung Rechtssicherheit bei der privaten Internetnutzung für Bedienstete und Dienstgeber herrsche.

Erst vor wenigen Tagen hat der Züricher Stadtrat beschlossen, dass Stadtbedienstete Online-Networks wie Facebook & Co. während der Dienstzeit nicht mehr nutzen dürfen.

Unterschiedliche Regelungen gibt es auch bei österreichischen Unternehmen

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